Finanzamt
Lohnarbeiten: Landwirt darf Umsätze pauschalieren Premium
Das Finanzamt warf einem Landwirt wegen des geringen Eigenflächenanteils vor, er betreibe für seine Kollegen ein eigenes gewerbliches Lohnunternehmen. Darauf deute auch die Größe des Mähdreschers hin.
Ein Landwirt setzte seinen Mähdrescher flächenmäßig zu 80% für Lohnarbeiten ein und nur zu 20 % kam die Maschine auf eigenen Flächen zum Einsatz. Die Umsätze aus den Lohnarbeiten pauschalierte er mit 10,7% Mehrwertsteuer. Das Finanzamt warf dem Landwirt wegen des geringen Eigenflächenanteils vor, er betreibe für seine Kollegen ein eigenes gewerbliches Lohnunternehmen. Darauf deute auch die Größe der Maschine hin, die für seine eigenen Flächen überdimensioniert sei. Für die gewerblichen Einkünfte wollte der Fiskus daher den vollen Mehrwertsteuersatz von 19% berechnen. Der Streit ...
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