Vor dem Hintergrund anhaltender Proteste in der deutschen Öffentlichkeit gegen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström die Vorteile des Freihandels gerade auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) herausgestellt.
„Exporte kommen nicht nur Großunternehmen zugute“, betonte die Schwedin bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe. Ein Drittel des Exportvolumens der Europäischen Union werde von mehr als 600 000 KMU mit insgesamt über 6 Millionen Beschäftigten in der ganzen Gemeinschaft gestellt.
Malmström führte als Beispiel die Saar-Mosel-Winzersekt GmbH (SMW) an. Der seit 1983 in Trier ansässige Schaumweinhersteller mit einem guten Dutzend Mitarbeitern, profitiert nach Angaben der Kommissarin ganz ungemein vom Freihandelsabkommen der EU mit Südkorea. Durch die seit Juli 2011 erfolgte Öffnung seien die Kosten der SMW-Produkte auf dem Markt des ostasiatischen Landes zwischen 5 % bis 10 % gesunken.
Während der zwei Jahre vor dem Gültigkeitsbeginn des Abkommens habe die SMW in Südkorea jährlich weniger als 3 000 Flaschen verkauft. Im vergangenen Jahr seien es dagegen mehr als 30 000 Flaschen gewesen. Im Ergebnis habe das Unternehmen in Deutschland neues Personal eingestellt. Die gesamten EU-Exporte nach Südkorea hätten sich seit dem Inkrafttreten der Übereinkunft um 55 % erhöht.
Wirtschaftliche Realitäten anerkennen
„Handelsabkommen lohnen sich“, betonte Malmström. Ferner würden die Wertschöpfungsketten immer globaler. Ein in Deutschland für den US-amerikanischen Markt hergestelltes Erzeugnis enthalte wahrscheinlich importierte Teile und Rohstoffe, vielleicht aus Nachbarländern wie Frankreich, aber auch von weit her, beispielsweise aus Vietnam. Daneben werde der Dienstleistungsanteil am Wert des Endprodukts immer höher. Diesen wirtschaftlichen Realitäten müsse man Rechnung tragen.
Malmström versuchte erneut, Bedenken gegen TTIP sowie gegen das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) zu zerstreuen. „Kein Handelsabkommen wird jemals die von Europa beschlossenen Standards in den Bereichen Arbeit und Soziales oder im Verbraucher- und Umweltschutz senken“, so die Kommissarin. Nichts werde die EU daran hindern, neue Politikmaßnahmen im öffentlichen Interesse zu ergreifen. Eventuelle Änderungen könnten allenfalls in einer Stärkung des Schutzniveaus bestehen. Malmström erinnerte außerdem an ihren an Washington gerichteten Vorschlag, bei TTIP die Einrichtung eines Schiedsgerichts für Investitionsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten vorzusehen. Einem solchen System könne die Öffentlichkeit vertrauen. Gleichzeitig werde damit der Weg zu einem Internationalen Investitionsgerichtshof geebnet.