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Mindestlohn: Korrekturen müssen auch für Bauern gelten!

In den vergangenen sechs Monaten wurde deutlich, dass das Mindestlohngesetz in der Umsetzung zu vielen Problemen führt. Nach langen Diskussionen hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun angekündigt, dass die Dokumentationspflichten vereinfacht werden und damit der bürokratische Aufwand reduziert werden sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland der Mindestlohn. In den vergangenen sechs Monaten wurde deutlich, dass das Mindestlohngesetz in der Umsetzung zu vielen Problemen führt.


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Nach langen Diskussionen hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles nun angekündigt, dass die Dokumentationspflichten vereinfacht werden und damit der bürokratische Aufwand reduziert werden sollen. Allerdings gelten diese Erleichterungen nicht für die Arbeitgeber in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Das muss sich ändern, fordert der Bayerische Bauernverband.


Wer seinen Beschäftigten in den letzten zwölf Monaten mindestens 2000 Euro Bruttoentgelt im Monat und einen Stundenlohn über der Mindestlohnschwelle von 8,50 Euro gezahlt hat, der ist von der Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit befreit. Diese Änderungen betreffen das Mindestlohngesetz.


In landwirtschaftlichen Betrieben kommt jedoch derzeit noch ein anderes Gesetz zur Anwendung: das Arbeitnehmer–Entsendegesetz. „Für viele Familienbetriebe, die mit Aushilfen und Saisonarbeitskräften ihre Arbeitsspitzen bewältigen und die Ernte einbringen, bedeuten Dokumentationspflichten im Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine bürokratische Überlastung“, sagt Hans Müller, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes.


„Auf den ersten Blick wirken die angekündigten Änderungen wie ein erster Schritt in die richtige Richtung. Doch unterm Strich bringen sie in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau rein gar nichts.“ Das Problem ist, dass diese Wirtschaftsbereiche nach Ansicht des Arbeitsministeriums noch bis Ende 2017 unter das Arbeitnehmerentsendegesetz fallen  und deshalb auch weiterhin umfangreiche Aufzeichnungspflichten gelten sollen. Erst ab 2018 soll dann das Mindestlohngesetz gelten. Außerdem sollen die Aufzeichnungspflichten für Saisonbeschäftigte und Minijobber bis zu einem monatlichen Einkommen von 2958 Euro erhalten bleiben. „Bereits jetzt nach der Spargelernte wird deutlich, dass die Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen tiefe Spuren hinterlässt. Die Aussichten für Saisonbetriebe bleiben deshalb schlecht.


Die Landwirtschaft hat sich deshalb in Person von Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes und Martin Empl, Präsident der landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, an Arbeitsministerin Nahles gewandt. Ihre Forderung: Auch die Arbeitgeber in der Landwirtschaft und im Gartenbau müssen von den Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten befreit werden. Das hatte der Bauernverband von Anfang an auch für mitarbeitende Familienangehörige gefordert und damit Erfolg erzielt. Die Dokumentationspflichten für Familienangehörige sollen wegfallen. 


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