Die Naturschutzorganisation NABU hat gegen den Bau eines Boxenlaufstalls bei Kleve geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt eine Rücknahme der Baugenehmigung erwirkt.
Zur Begründung heißt es von Seiten der Umweltschützer, dass es in der Genehmigung bei der Umsetzung der Geruchsimmissions-Richtlinie grundlegende Mängel gegeben habe. Der NABU hatte zudem die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf in Frage gestellt und hält die Ammoniakimmissionen in die umliegenden Natura-2000-Gebiete für unzulässig.
Entsprechend erfreut reagierten die Stallgegner auf die Entscheidung. Ihrer Ansicht nach zerstört die Intensivtierhaltung Natur und belaste die Umwelt des Menschen. „Es wird deutlich, dass viele alte Genehmigungen zur Aufstockung von Tierbeständen rechtswidrig waren", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.
Er fordert, dass fehlerhafte Genehmigungen, die Eckpfeiler des europäischen Umweltrechts missachten, der Vergangenheit angehören sollten. Dazu zählen seiner Meinung nach der so genannte Umgebungsschutz und die Summationsbetrachtung bei Eingriffen. Der NABU fordert Land, Kreis und Kommunen auf, die Genehmigungspraxis insbesondere im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" grundlegend zu ändern.
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