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Nabu zeigt HessenForst wegen angeblicher Mooszerstörung an

Der NABU Hessen hat beim Regierungspräsidium Gießen eine Umweltschadens-Anzeige wegen einer erheblichen Beeinträchtigung des Europäischen Schutzgebiets „Laubacher Wald“ durch Forstarbeiten gestellt.

Lesezeit: 4 Minuten

Der NABU Hessen hat beim Regierungspräsidium Gießen eine Umweltschadens-Anzeige wegen einer erheblichen Beeinträchtigung des Europäischen Schutzgebiets „Laubacher Wald“ durch Forstarbeiten gestellt.


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„Durch die kürzlich erfolgten Einschläge wurden ehemals sehr naturnahe, alte, geschlossene, moosreiche Hallen-Buchenwälder so stark aufgelichtet, dass die Lebensbedingungen von geschützten Arten zerstört wurden“, erklärt Mark Harthun, Naturschutzreferent des NABU Hessen. Für die Holzeinschläge im Wald am Diethersberg etwa zwei Kilometer östlich des Hungener Ortsteils Villingen sei es nun nötig, den Schaden wiedergutzumachen und Waldgebiete an anderer Stelle aus der Nutzung zu nehmen, so Harthun. Nur so ließen sich die geschützten Arten dauerhaft sichern.



„Eigentlich müsste es längst einen behördenverbindlichen Maßnahmenplan für den Laubacher Wald geben, der den Holzeinschlag am Diethersberg unterbindet“, so Harthun. So sollte die forstliche Nutzung im Altbuchenwald am Nordhang des Diethersberges aufgrund eines großen Vorkommens des gesetzlich geschützten Grünen Besenmooses gänzlich unterbleiben. Das Laubmoos wächst bevorzugt in alten naturnahen Wäldern und gilt als Zeiger für viele andere selten gewordenen Arten.


Ein Auflichten der Bestände oder ein Abholzen benachbarter Bestände führt nach Aussage von Gutachtern durch direkte Sonneneinstrahlung und eine starke Beschattung der Stammbasen durch aufkommende Kräuter und Sträucher zum Absterben des gefährdeten Mooses, so der NABU weiter.



Bewirtschaftet wird die Staatswaldfläche durch den Landesbetrieb Hessen-Forst. Da das Land Hessen die Fertigstellung des Maßnahmenplans nach Ansicht der Umweltschützer seit zehn Jahre verschleppt, bestehe erhebliche Unsicherheit über den Umgang mit den europäischen Schutzgebieten. Aus diesem Grund führe die EU-Kommission auch derzeit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. „Solange es keinen fertigen Maßnahmenplan gibt, muss die fachliche Expertise der Gutachter bei der Grunddatenerhebung gelten“, fordert Harthun.



Da davon auszugehen sei, dass die Waldflächen am Diethersberg naturschutzfachlich entwertet sind, müssten als Sanierungsmaßnahme nun andere alte Waldbereiche aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Das aktuelle Beispiel zeige, so Harthun, das die besten Gutachten und Pläne nichts helfen, wenn vom Forst einfach weitergewirtschaftet werde wie bisher. Deshalb seien klare, eindeutige Regelungen nötig, erklärt der NABU Hessen. Das wirksamste Mittel sei eine Ausweisung von Naturschutzgebieten mit einem generellen Verbot zum Fällen der zumeist alten Bäume. Hier sei auch das Hessische Umweltministerium gefragt.


HessenForst widerspricht eindeutig


Den Vorwürfen widerspricht HessenForst klar. Man richte die Waldpflege und Holzernte streng nach den Bedürfnissen des Mooses aus, um die vorhandenen Vorkommen zu fördern. Im Forstamt Wettenberg hätten die Förster mit einem anerkannten Moosexperten vor Beginn der Holzernte potenziell betroffene Buchenbestände begutachtet, um die erforderlichen Maßnahmen naturschutzfachlich optimal durchzuführen.


„Bereits 2009 haben die Naturschutzexperten von HessenForst gemeinsam mit einem Moosspezialisten landesweite Artgutachten und einen Artensteckbrief erstellt“, so Detlef Stys, Abteilungsleiter für Waldnaturschutz. 2012 folgte ein Artenhilfskonzept. Mitarbeiter hätten daraufhin die mit dem Grünen Besenmoos besiedelten Bäume markiert und geschont. Zudem habe der Betrieb wert darauf gelegt, dass ein geschlossenes Kronendach verbleibt. Und nicht zuletzt sei beschattender Jungwuchs entfernt worden, um dem Moos auf besiedelten Bäume ausreichenden Lichtgenuss zu sichern.


Bevor das Forstamt Wettenberg die aktuelle Holzernte am Diethersberg durchführte, hatten die Förster im Vorfeld mit dem Moos-Experten die Bestände gewissenhaft nach Bäumen mit Besenmoos-Vorkommen abgesucht. Die Bestände, in denen kein Besenmoos wächst, sind zur Holzernte freigegeben worden. Die sonstigen forst- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen wurden dabei selbstverständlich beachtet.



"Es ist erfreulich, wenn sich Naturschutzverbände wie der NABU für den Erhalt des Grünen Besenmooses einsetzen. Bevor man jedoch falsche Darstellungen in die Öffentlichkeit setzt, sollte man sich zuerst Vorort gründlich informieren", so Stys weiter. Die vom NABU behaupteten Schäden am Grünen Besenmoos entsprächen somit nicht der Realität und entbehrten jeglicher Grundlage.

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