Die Subventionen des Bundes für die Landwirtschaft sind bis 2017 gestiegen. Grund ist das Hilfspaket, das die Bundesregierung 2016 geschnürt hatte. Das Bundesfinanzministerium kündigt an, steigenden Subventionen mit der Überprüfung von Steuervergünstigungen zu begegnen.
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Subventionsbericht der Bunderegierung für die Jahre 2015 bis 2018 beschlossen. Danach sind die Subventionen, die aus Finanzhilfen und Steuervergünstigungen bestehen, insgesamt von 20,9 Mrd. € im Jahr 2015 auf 24,7 Mrd. € im Jahr 2017 gestiegen. Für 2018 sieht das Bundesfinanzministerium ein Volumen von 25,2 Mrd. € vor.
Auf die Landwirtschaft entfallen bei den Subventionen des Bundes zwischen 5 bis 7 Prozent. Laut dem Subventionsbericht sind die Subventionen für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von 1,4 Mrd. € im Jahr 2015 auf 1,7 Mrd. € im Jahr 2017 gewachsen. Für 2018 wird wieder eine Absenkung auf 1,5 Mrd. € veranschlagt.
Grund für den Anstieg der Subventionen für die Landwirtschaft ist unter anderem das Hilfspaket für die Landwirtschaft, das die Bundesregierung in der Folge der Preiskrise von 2015 und 2016 geschnürt hatte. Dazu gehören die erhöhten Zuschüsse zu den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV), die neu eingeführte Steuervergünstigung zur Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft über drei Jahre sowie die Hilfen für landwirtschaftliche Betriebe auf Grund von Marktkrisen.
Weitere Posten der nationalen Agrarsubventionen sind die Agrardieselbeihilfe, das nationale Agrarförderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie das Bundesprogramm „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft“ (BÖLN).
Das Bundesfinanzministerium will den über alle Bereiche steigenden Subventionen mit einer Überprüfung von Steuervergünstigungen begegnen. Derzeit würden 32 davon unter die Lupe genommen, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Der im aktuellen Subventionsbericht enthaltenden Liste zufolge gehören dazu unter anderem Begünstigungen bei der Energiebesteuerung für Unternehmen im produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft, bei Arbeitsmaschinen und Anhängern.