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Neue GV-Sojabohnen zugelassen

Die Europäische Kommission hat Mitte Februar vier gentechnisch veränderte Sojabohnenlinien zum Import als Futter- und Lebensmittel zugelassen. Dabei handelt es sich zunächst um die Wiederzulassung des glyphosattoleranten Monsanto-Produkts MON40-3-2. Neu auf den europäischen Futtermittelmarkt darf künftig unter anderem die Sojabohne MON87701 gelangen, ebenfalls von Monsanto.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission hat Mitte Februar vier gentechnisch veränderte Sojabohnenlinien zum Import als Futter- und Lebensmittel zugelassen. Dabei handelt es sich zunächst um die Wiederzulassung des glyphosattoleranten Monsanto-Produkts MON40-3-2. Neu auf den europäischen Futtermittelmarkt darf künftig unter anderem die Sojabohne MON87701 gelangen, ebenfalls von Monsanto. Sie wehrt sich über ein eingebautes Gift gegen Fraßschäden durch verschiedene Schmetterlingsarten.


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Die beiden anderen Neuzulassungen wurden für herbizidtolerante Linien ausgesprochen, nämlich die glyphosattolerante Sojabohne 356043 aus dem Hause Pioneer sowie A5547-127 von Bayer CropScience, der das Herbizid Glufosinat nichts anhaben kann. Der EU-Anbau der Produkte ist nicht erlaubt.


Damit sind im Bereich gentechnisch veränderter Organismen erstmals Zulassungen gemäß den neuen Regeln des Lissabonvertrags erfolgt. Der Ministerrat war nämlich trotz des erfolgten Patts im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) nicht mehr beteiligt, sondern ein neuer Berufungsausschuss mit hochrangigen Beamten aus den Mitgliedstaaten. Dieses Prozedere ist künftig die Regel.


Unterdessen legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Gutachten für eine weitere Sojabohne vor, nämlich die konventionelle Kreuzung MON87701 x MON89788. Die Pflanze vereint die Eigenschaften der gentechnisch veränderten Elternlinien, nämlich Glyphosattoleranz mit Insektenresistenz. Die EFSA hält das Produkt für genauso sicher wie sein Gegenstück ohne gentechnische Veränderungen. Die Kommission dürfte deshalb in den nächsten Wochen den Mitgliedstaaten die Genehmigung des Antrags auf Importzulassung zur Abstimmung vorlegen. (AgE)


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