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Neue Jagd- und Schonzeiten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Jäger müssen sich auf neue Jagd- und Schonzeiten einstellen; am 28. März tritt die neue Landesjagdzeitverordnung in Kraft, die die bisherige aus dem Jahr 2005 ablöst. Damit soll sich die Tierwelt im nördlichsten Bundesland künftig ungestörter entwickeln können.

Lesezeit: 2 Minuten

Schleswig-Holsteins Jäger müssen sich auf neue Jagd- und Schonzeiten einstellen; am 28. März tritt die neue Landesjagdzeitverordnung in Kraft, die die bisherige aus dem Jahr 2005 ablöst. Damit soll sich die Tierwelt im nördlichsten Bundesland künftig ungestörter entwickeln können.


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„Es ist um die Artenvielfalt in Schleswig-Holstein nicht gut bestellt“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck dazu. Deshalb bekämen zahlreiche Tierarten, die in einem ungünstigen Erhaltungszustand seien, künftig ganzjährige Schonzeiten. „Damit wollen wir helfen, die Bestände dieser Arten besser zu sichern und möglichst wieder anwachsen zu lassen“, erläuterte der Grünen-Politiker. Für andere Tierarten seien die Jagd- und Schonzeiten synchronisiert worden; somit hätten die Tiere vor allem in den Brut- und Aufzuchtzeiten mehr Ruhe.


Angaben des Kieler Agrarressorts zufolge wurden seit Januar 2013 der Erhaltungszustand und die Populationsentwicklung der einzelnen Arten einer eingehenden fachlichen Prüfung unterzogen. Mit der neuen Verordnung würden die Jagdzeiten aufeinander abgestimmt, verkürzt und in die Hauptaktivitätsphasen der Tiere gelegt.


Bei den bejagbaren Vogelarten wie Wildenten und Wildgänsen sei darauf geachtet worden, dass die Brut- und Zugzeiten nicht mit den Jagdzeiten kollidierten. Neu sei eine ganzjährige Schonzeit für Rebhühner, Fasanenhennen, Höckerschwäne, Bläss- und Saatgänse, Blässhühner, Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen sowie Nebelkrähen und Elstern. Sie dürften ebenso wie Türkentauben, Ringelgänse, Spieß-, Berg-, Tafel-, Samt- und Trauerenten das ganze Jahr über nicht bejagt werden, erklärte das Landwirtschaftsministerium.


Die Jagdzeit auf Jungwild des Rot-, Dam- und Sikawildes in den Sommermonaten und im Februar sei gestrichen worden, damit nur noch in Kernzeiten gejagt werde. Für Feldhasen und Wildkaninchen sei die Jagdzeit auf den 1. Oktober bis 31. Dezember verkürzt worden; für Kaninchen habe vorher eine ganzjährige Jagdzeit mit einer Schonpflicht für Elterntiere gegolten.


Die Jagdzeiten für die kleinen Raubwildarten Stein- und Baummarder, Iltisse, Hermeline und Mauswiesel seien auf den Zeitraum 16. Oktober bis 28. Februar synchronisiert worden. Die Jagdzeiten für die häufig vorhandenen Graugänse sowie die Neozoen Kanada- und Nilgänse seien geringfügig verlängert worden, um Wildschäden besser entgegenwirken zu können.

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