Niedersachsen legt den Schwerpunkt bei den Agrarumweltmaßnahmen (AUM) in der neuen Förderperiode 2015 bis 2020 auf Ökologie und Nachhaltigkeit. Darauf hat Landwirtschaftsminister Christian Meyer zum Start des Antragsverfahrens vergangene Woche in Hannover hingewiesen. Die geplanten höheren Prämien für den Ökolandbau, eine stärkere Förderung von Blühstreifen und mehr Beihilfen für eine schonende Grünlandnutzung setzen dabei nach Einschätzung Meyers wichtige innovative Akzente und stellen „starke Signale für eine nachhaltige und umweltverträgliche Landwirtschaft“ dar.
Nach Angaben des Ministers sind in den meisten Bereichen bewährte Förderprogramme deutlich angehoben worden. So steige die Förderung für die bei den Imkern und Jägern beliebten Blühstreifen von 540 Euro/ha auf maximal 975 Euro/ha. Die Förderung der extensiven Grünlandnutzung werde auf bis zu 310 Euro/ha heraufgesetzt, während man die Beibehaltungsprämie im ökologischen Landbau auf 234 Euro/ha angehoben habe. „Das ist bundesweit ein Spitzenplatz und eine positive Anerkennung für die vielfältigen Umweltleistungen der ökologischen Landwirte“, betonte Meyer. „Die bewährten und die neuen Agrarumweltmaßnahmen sind ein wesentliches Instrument sowohl zur Erreichung von Umweltzielen in der europäischen Agrarpolitik als auch zum Beispiel bei der Umsetzung der Natura-2000-Ziele“, ergänzte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel. Landwirte, die sich freiwillig an AUM beteiligten, leisteten einen Beitrag zum Klimaschutz, zum Erhalt oder zur Steigerung der biologischen Vielfalt sowie zur Verringerung der Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge insbesondere an sensiblen Gewässern.
Vielfältige Fruchtfolge wird gefördert
Nach Angaben des Hannoverschen Landwirtschaftsministeriums steigt die EU-Fördersumme im niedersächsischen Programm Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) von bisher 270 Mio Euro in der nächsten Förderperiode auf 376 Mio Euro. In sechs Bereichen werden insgesamt 36 Fördermaßnahmen angeboten. Dazu zählen Maßnahmen für den gesamten Betrieb wie die Förderung des Ökolandbaus ebenso wie Maßnahmen für Ackerbau, Grünlandwirtschaft, verschiedene Streifenprogramme oder für besondere Biotope. Ganz neu aufgenommen wurde laut Agrarressort die Förderung der vielfältigen Fruchtfolge, wobei fünf verschiedene Fruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 % und höchstens 30 % sowie einem Leguminosenanteil von mindestens 10 % anzubauen sind. Neu sind auch die Förderung von Erosionsschutzmaßnahmen gegen Einwirkungen von Wind und Wasser und für die emissionsarme Ausbringung von Gülle und anderen Substraten. Wie das Ministerium weiter mitteilte, sind die Fördergelder für Agrarumweltmaßnahmen zum Erhalt und zur schonenden Bewirtschaftung von Grünland deutlich angehoben und um die Weidehaltung auf Grenzstandorten erweitert worden. Geplant ist außerdem eine spezielle AUM, mit der die Greening-Verpflichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgesetzt werden können. (www.aum.niedersachsen.de) AgE