Die Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen wird Thema der Amtschefkonferenz der Länder, die in dieser Woche in Berlin stattfindet. Nach einer von Bayern verfassten Beschlussempfehlung soll bei der Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen künftig ebenso verfahren werden wie bei Hagelversicherungen. Damit käme auch bei Mehrgefahrenversicherungen der dort übliche Steuersatz von 0,2 Promille der Versicherungssumme anstelle des Regelsteuersatzes von 19 % Versicherungsteuer zur Anwendung. Dies sei die Voraussetzung für eine reibungslose Einführung der politisch gewollten Spezialversicherung, die angesichts zunehmender Naturrisiken immer wichtiger werde, heißt es in dem Vorschlag. Darin wird zugleich die Befürchtung zurückgewiesen, dies führe zu Steuerausfällen für den Bund. Weil es sich bei der Mehrgefahrenversicherung um ein neues Produkt handle, könne auch bei niedriger Versicherungsteuer ein zusätzliches Steueraufkommen erzielt werden.
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