BundeslandwirtschaftsministerChristian Schmidt reagiert unbeeindruckt auf die Einreichung der Nitratklage beim Europäischen Gerichtshof. Seinen Zeitplan für die Reform des Düngerechts bis Ende 2016 will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einhalten.
Schmallippig reagiert BundeslandwirtschaftsministerChristian Schmidt auf die Nitratklage gegen Deutschland vor dem EuGH. Eine Woche nachdem die Klage im Bundeslandwirtschaftsministerium eingegangen ist und erst nachdem die großen Publikumsmedien davon Wind bekommen haben, tritt er am Montagabend in Berlin vor die Presse.
Die Haltung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zu der Klage ist dem Statement kaum zu entnehmen. Schmidt verliest den technischen Fahrplan, wie die das BMEL nun vorgehen wird. Es habe nun zwei Monate Zeit, dem Europäischen Gerichtshof zu antworten, sagt Schmidt. Ob die Klageschrift der EU-Kommission Auswirkungen auf die Regelungen des Entwurfs der Düngeverordnung haben wird, kann erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt werden“, betont der Minister.
An dem Fahrplan des BMEL, die Reform der Düngegesetzgebung bis Dezember 2016 zum Ende zu bringen soll sich wohl nichts ändern. Er sei dazu auch mit dem Ländern in intensivem und regelmäßigen Austausch, sagt Schmidt und fügt hinzu: „Ich habe das nicht weiter zu kommentieren“.
Schmidt räumt ein, dass die Düngeverordnung seit Ende 2015 der EU-Kommission zur Notifizierung vorliege und die Kommission seitdem mehrfach Anmerkungen dazu nach Berlin geschickt habe.. „Ich werde auf gütliche und konstruktive Lösungen hinwirken“, so Schmidt. „Mein Ziel ist es, mit der Düngeverordnung einen Ausgleich zwischen Umweltinteressen einerseits -und praktikablen Lösungen für die Bauern andererseits zu schaffen.“
Die Reform der Düngegesetzgebung solle „Rechts- und Planungssicherheit schaffen“, verspricht Schmidt abschießend. Dann verlässt Schmidt das Thema, spricht kurz und knapp über eine Einigung mit Umweltministerin Barbara Hendricks zum Klimaschutzplan.