Die Novelle des Bundeswaldgesetzes kommt zumindest in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande. Ausschlaggebend für das Scheitern waren letztlich unterschiedliche Auffassungen der Koalitionsfraktionen über eine Neufassung der Grundsätze einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft. Während die SPD auf den zwischen den Verhandlungsführern beider Seiten gefundenen Formulierungen beharrt, die unter anderem die Verpflichtung zum Aufbau "standortheimischer Wälder" vorsehen, lehnen Teile der Unionsfraktion und insbesondere die CSU dies ab.
Der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR) Georg Schirmbeck (CDU) zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Es sei darum gegangen, gesetzliche Festlegungen zu verhindern, die eine erhebliche Belastung für die Waldbesitzer bedeutet hätten. Er bedauerte aber, dass damit notwendige und in der Koalition unstrittige Neuregelungen ebenfalls aus der Strecke bleiben. Dabei handelt es sich um eine Klarstellung, dass Kurzumtriebsplantagen und Agroforstflächen nicht als "Wald" im Sinne des Gesetzes definiert sind, eine Lockerung der Verkehrssicherungspflicht für Waldbesitzer sowie die Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Forstwirtschaftlichen Vereinigungen.