Ein falsches Spiel wirft der Agrarsprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff, dem Bundeswirtschaftsministerium im Zusammenhang mit der Gewährung von Exportkreditgarantien für die Lieferung von Legehennenställen in die Ukraine vor.
Entgegen ihrer bisherigen Behauptungen habe die Bundesregierung nunmehr einräumen müssen, „dass die Eier aus den mit deutschen Hermesbürgschaften geförderten ukrainischen Tierfabriken von Anfang an auch für den EU-Markt bestimmt waren“, so Ostendorff. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler habe damit dem Bundestag nicht die Wahrheit gesagt.
Ostendorff warf dem Minister vor, er fördere nach EU-Recht illegale Tierfabriken in der Ukraine mit deutschen Steuergeldern und zerstöre damit die Märkte der deutschen Geflügelwirtschaft. Offenbar stünden Rösler „ukrainische Investoren näher als die deutsche Geflügelwirtschaft“. Der Wirtschaftsminister erweise sich damit „als Wettbewerbsnachteil der deutschen Ernährungswirtschaft“.
Importzulassung für weiterverarbeitete Eier
Die Bundesregierung räumt in ihrer Antwort ein, von Anbeginn der Verhandlungen im Jahr 2008 über die Verhandlungen zwischen der EU und der Ukraine über ein Freihandelsabkommen informiert gewesen zu sein, das auch den Import von Eiern in die EU einschließe. Sie verweist an anderer Stelle auf die entsprechenden Brüsseler Tierseuchen- und Hygienevorschriften, denen zufolge die Einfuhr von Eiern und Eiprodukten aus der Ukraine in die EU seit dem 21. Februar 2013 zugelassen ist. Allerdings gelte das lediglich für Eier der Rasse Gallus gallus der Klasse B zur Weiterverarbeitung.
Ostendorff betonte, die ukrainischen Eier seien für die hiesigen Verbraucher nicht erkennbar. Für die deutschen Eiererzeuger bewirke die durch die Bundesregierung geförderte Billigkonkurrenz von Käfigeiern aus der Ukraine einen erheblichen Preisdruck. Der sei so stark, dass die Bundesregierung sogar Ausgleichsmaßnahmen durch die EU ins Spiel bringe. Dennoch weigere sich die Regierung, die negativen Auswirkungen, die Hermesbürgschaften für Tierfabriken außerhalb der EU auf die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft haben, zukünftig zumindest vorab zu prüfen. (AgE/ad)
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