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Pflanzenschutz: EU beschließt teilweises Verbot von Neonikotinoiden

Die EU-Staaten haben sich heute mehrheitlich für einen Vorschlag der Europäischen Kommission ausgesprochen, die Nutzung bestimmter Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide ab Dezember 2013 teilweise zu verbieten.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Staaten haben sich mehrheitlich für den Vorschlag der Europäischen Kommission ausgesprochen, die Nutzung bestimmter Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide ab Dezember 2013 teilweise zu verbieten. Demnach soll die Nutzung der Mittel, die Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, für solche Pflanzen eingeschränkt werden, die für Bienen besonders attraktiv sind.


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Deutschland hat für das Verbot gestimmt. Die Entscheidung zur Inkraftsetzung dieser Maßnahmen liegt nun bei der Europäischen Kommission, die sie zügig voranbringen wird.


"Obwohl eine Mehrheit der EU-Staaten unseren Vorschlag nun unterstützt, wurde die notwendige qualifizierte Mehrheit nicht erreicht. Die Entscheidung liegt nun bei der Kommission", erklärte  EU-Kommissar Tonio Borg, zuständig für Gesundheit und Verbraucherpolitik.


In der heutigen Ausschusssitzung stimmten 15 EU-Staaten für den Kommissionsvorschlag, acht EU-Staaten waren dagegen und vier enthielten sich. Mit ihrem Vorschlag reagiert die Europäische Kommission auf das Bienensterben der vergangenen Jahre und Untersuchungsergebnisse der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit vom Januar dieses Jahres. Das Verbot zur Nutzung der Pestizide für Sonnenblumen, Raps, Mais und Baumwolle gilt zunächst für zwei Jahre und soll dann auf seine Wirksamkeit überprüft werden.


Deutschland kann an seinem hohen Schutzniveau festhalten


„Mit der neuen Regelung gelten künftig in allen EU-Ländern strengere Vorschriften für den Schutz der Bienen", erklärte Bundesagrarministerin Ilse Aigner nach der Abstimmung. Deutschland habe diese Notwendigkeit schon lange erkannt und bereits seit 2009 weitere strenge Vorgaben zum Schutz der Bienen eingeführt, die in einigen Punkten sogar über das hinausgehen, was heute in Brüssel beschlossen wurde.


So ist laut Aigner die Zulassung von Neonikotinoiden bereits auf wenige sichere Anwendungen begrenzt und mit strengen Auflagen verbunden. Zudem gelten in Deutschland hohe Standards bei der Saatgut­behandlung und strenge Vorgaben für die Anwendung und die Saattechnik. "Umso wichtiger war für uns die Klarstellung der EU-Kommission, dass Deutschland auch künftig an seinen strengen Regeln festhalten kann und den Schutz der Bienen nicht aufweichen muss. Das gilt sowohl für in Deutschland nicht zugelassene Mittel, als auch bereits behandeltes Saatgut.“


Bei der letzten Abstimmung Mitte März sah sich das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgrund der fehlenden Klarstellung, dass Zulassungen für Saatgutbehandlungsmittel national nicht erteilt werden müssen, wenn das hohe Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt nicht gewährleistet ist, noch zu einer Enthaltung gezwungen. Vor diesem Hintergrund hatte das BMELV im Vorfeld der erneuten Entscheidung von der Kommission wiederholt substanzielle Verbesserungen für den Bienenschutz und die nachhaltige Landwirtschaft gefordert.


Bekanntlich sind die Neonikotinoide im Gegensatz zum Vorschlag der EU-Kommission in Deutschland nicht für Wintergetreide zugelassen, da es bei der Aussaat zu Staubabdrift kommen kann. Dieser Staub kann sich auf andere Blühpflanzen ablegen und dadurch die Gesundheit der Bienen gefährden. Das Ministerium begrüßt daher die Klarstellung der EU, wonach es gerechtfertigt ist, dass Mitgliedstaaten die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auf ihrem Gebiet verweigern, wenn das hohe Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt nicht erreicht werden kann.


In die Zukunft gerichtet hat Deutschland noch einmal betont, dass es bei der Bewertung von Risiken auch nach dem nun getroffenen Beschluss zu keinem Stillstand kommen darf. Es ist wichtig, dass auch in Zukunft weiter geforscht wird, um mögliche Gefahren für Bienen frühzeitig zu erkennen. „Eine zügige und intensive Prüfung der Risiken in den Mitgliedstaaten und durch die EFSA und ein konsequentes Monitoring bleiben auch in Zukunft unerlässlich. Hier sind EU-Kommission, EFSA und jeder einzelne Mitgliedsstaat weiter gefordert“, sagte Bundesministerin Aigner. (ad)


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