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"Pflanzenschutzmittelverbot für ökologische Vorrangflächen hätte gravierende Folgen"

Das EU-Parlament hat am Mittwoch den neuen Plänen der Europäischen Kommission zum Greening zugestimmt. Die Vorschläge enthielten neben vielen guten Vorhaben, wie Vereinfachungen des Greeningverfahrens, leider auch ein Verbot des bedarfsweisen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei großkörnigen Leguminosen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das EU-Parlament hat am Mittwoch den neuen Plänen der Europäischen Kommission zum Greening zugestimmt. Die Vorschläge enthielten neben vielen guten Vorhaben, wie Vereinfachungen des Greeningverfahrens, leider auch ein Verbot des bedarfsweisen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei großkörnigen Leguminosen (Ackerbohne, Erbse, Linse u.a.) auf den sogenannten Ökologischen Vorrangflächen, informiert Ulrike Müller von den Freien Wählern.

 

Die Freie Wähler-Abgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der ALDE-Fraktion im Europaparlament bedauert daher das Ergebnis der Plenarabstimmung. Am 30. Mai 2017 hatte sich auch der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes mit großer Mehrheit gegen die Pläne der Kommission ausgesprochen.

 

Müller: „Ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf den Ökologischen Vorrangflächen‘ ist in vielerlei Hinsichten kontraproduktiv – nicht zuletzt auch mit Blick auf den tatsächlichen Umweltnutzen. Der Anbau von Eiweißpflanzen wie Soja und Erbsen hat seit dem Start des ‚Greenings‘ im Jahr 2015 um 75 % in der EU zugenommen. Davon profitieren nicht nur Fruchtfolge und Bodenstruktur, sondern auch Bienen in Zeiten mit wenig Blütenangebot. Außerdem stärkt ihr Anbau die Vielfalt der Kulturlandschaft und die Versorgung mit heimischem Eiweißfutter."


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Mit dem von der Kommission vorgesehenen Verbot des bedarfsweisen Pflanzenschutzes auch beim Anbau von ÖVF-Leguminosen würde die Politik diese positive Entwicklung nun zunichte machen und Deutschland werde verstärkt von Eiweiß-Importen aus Übersee abhängig. Betroffen sind 300.00 ha ÖVF mit einem Ertrag von 1,2 Mio Tonnen.

 

„Aufgabe der Politik ist es Landwirten die nötige Planungssicherheit zu gewährleisten und nicht den Agrarpolitischen Rahmen in der laufenden Periode mit neue Kriterien zu verschärfen. Beides, sowohl Planungsunsicherheit für unsere Landwirte als auch eine stärkere Abhängigkeit von Importen, hätte vermieden werden können. Das Europaparlament hat diese Chance heute leider verpasst.“


NABU: Endlich Schluss mit Glyphosat & Co. auf ökologischen Vorrangflächen


Ganz anders sieht das naturgemäß der NABU.Die Umweltschützer begrüßen den Beschluss. „Glyphosat und Co. haben auf diesen Flächen nichts zu suchen. Das ist ein längst überfälliger erster Schritt in die richtige Richtung", kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die EU-Parlamentarier haben seiner Meinung nach ein wichtiges Signal gesetzt. "Bis zu einer grundlegenden Reform der EU-Agrarpolitik und einer wirklichen Trendwende, um die erschreckenden Verluste der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft aufzuhalten, ist es trotzdem noch ein weiter Weg. Wir brauchen mehr Vielfalt in der Agrarlandschaft mit blütenreichen Wiesen und Säumen, Brachflächen, Sträuchern und Hecken, wo Insekten und Feldvögel Lebensräume finden.“

 

Der Naturschützer ist überzeugt, dass die ökologische Vorrangflächen bis heute keinen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt in Agrarlandschaften leisten konnten – nicht zuletzt aufgrund des bislang erlaubten Einsatzes von Pestiziden.

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