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Rechnungsprüfer fordern mehr Transparenz über NGO-Gelder

Die europäischen NGOs nehmen es bei der Transparenz von Milliardentransfers von EU-Förderngeldern zu ihren Gunsten nicht so genau. Dies kritisiert der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem am Dienstag veröffentlichten Sonderbericht über die Kontrollpraxis der EU-Kommission. Zwischen 2014 und 2017 erhielten NGOs rund 11,3 Mrd. Euro aus Brüssel.

Lesezeit: 3 Minuten

Sie fordern als Anwälte der Öffentlichkeit Transparenz und gläserne Taschen von Politikern, Unternehmen und den EU-Institutionen. Die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) selbst halten es aber mit der Durchsichtigkeit über öffentliche Geldflüsse und Zuwendungen in die eigenen Kassen nicht so genau. Dies kritisiert der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Bericht.

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Nach Berechnungen des Europäischen Rechnungshofes (EuRH) erhielten europäische NGOs von 2014 bis 2017 allein von der EU-Kommission insgesamt 11,3 Milliarden Euro an öffentlichen Fördergeldern. Wer die genauen Nutznießer sind und wofür die europäischen Steuergelder letztlich verwandt werden, bleibt oft im Dunklen, kritisiert der EuGH in einem am Dienstag in Brüssel veröffentlichten Spezialreport mit dem Titel „Transparenz von EU-Fördertöpfen zugunsten von NGOs“.

Die Art und Wiese, wie die EU-Kommission durch die sieben untersuchten Generaldirektionen Gelder für humanitäre Zwecke, Entwicklungshilfe, Umweltprojekte sowie für Forschungs- und Entwicklungshilfen an Nichtregierungsorganisationen vergibt, überprüft und definiert, ist für die Europäischen Rechnungsprüfer kritikwürdig.

„Die EU-Kommission ist bei der Mittelvergabe an NGOs nicht transparent genug was die Verwendung der öffentlichen Gelder betrifft“, lautet ein Hauptbefund des vorgelegten EuRH-Spezialreportes.

Internationale Netzwerke und Geldflüsse von NGOs sind nebulös

„Es gibt ein erhebliches Informationsdefizit über die konkrete Verwendung der Gelder und der Transparenz der geförderten Projekte“, sagte die EuGH-Report-Autorin Annemie Turtelboom in Brüssel vor der Presse. Es hapert nach Ansicht der Rechnungsprüfer bereits bei der Definition von Nichtregierungsorganisationen. So weisen die Vereinten Nationen, die OECD, die Weltbank und die EU-Kommission völlig unterschiedliche Definitionen von NGOs auf, die im globalen Maßstab nicht selten für eine und das gleiche Projekt unterschiedliche Geldquellen anzapfen.

So sei nicht sichergestellt, dass die Generaldirektionen der EU-Kommission untereinander über Zuwendungen an NGOs sich gegenseitig informierten. Überdies gebe es keine Transparenz über internationale Netzwerke der NGOs. Hinzu komme, dass auch die Generaldirektionen der EU-Kommission unterschiedliche Maßstäbe an die Förderfähigkeit und Definition von NGOs vornähmen.

UN-Fördergelder an NGOs lassen internationale Transparenz-Standards vermissen

Die von den NGOs angegebenen Kosten und Ausgaben für die Abwicklung von Projekten seien durch Verträge an Sub-Organisationen nicht transparent. Auch die von Organisationen der Vereinten Nationen an europäische NGOs gezahlten Gelder in Millionenhöhe seine in fünf von sechs untersuchten Fällen „nicht im Einklang mit internationalen Transparenzstandards“, heißt es im EuRH-Befund.

Der EuRH fordert von den Dienststellen der EU-Kommission, dass sie bis 2020 dafür Sorge tragen, dass sowohl die Definitionen von NGOs, als auch der Austausch von Daten über Geldtransfers unter den internationalen weltweiten Organisationen abgestimmt und harmonisiert werden.

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