Die Bundesregierung dämpft die Erwartungen an eine Reform der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Verknüpfung von Struktur- und Sozialpolitik sei nach wie vor ein prägendes Merkmal des eigenständigen Alterssicherungssystems für die Landwirtschaft, hieß es aus dem Agrarministerium.
Bei einer Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung sei neben der Berücksichtigung der Belange der Versicherten auch darauf zu achten, dass die agrarstrukturelle Wirkung der Abgabevorschrift nicht gefährdet werde. „Man kann sich also nicht einseitig auf Verbesserungen für die ausscheidende Generation beschränken, sondern muss auch die Interessen der nachrückenden Generation berücksichtigen“, betonte zuletzt der jetzt zurückgetretene Minister Friedrich.
Nach Auffassung des BMEL bietet die Hofabgabeverpflichtung durch die bestehenden vielfältigen Abgabemöglichkeiten schon heute ein breites Spektrum, den unterschiedlichen Lebens- und Interessenlagen der Landwirte gerecht zu werden. Daher sehe der Koalitionsvertrag eine Abschaffung der Hofabgabeklausel ausdrücklich nicht vor.
Bereits in der Vergangenheit habe der Gesetzgeber die Abgabevorschrift immer wieder an die sich ändernden Gegebenheiten in der Landwirtschaft angepasst. Auch zukünftig könne sich die Notwendigkeit zu weiteren Anpassungen der Regelung ergeben, „wenn diese zum Ziel haben, gegebenenfalls bestehende Schwierigkeiten oder auch soziale Härten beim Erfüllen der Abgabevoraussetzung abzumildern“.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version wurde der ehem. Agrarminister Friedrich zitiert. Nun beschränken wir uns auf die Auffassung des Agrarministeriums.
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