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Risikorücklage: Bundesfinanzministerium bleibt hart

Das Bundesfinanzministerium lehnt es weiterhin ab, eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft einzuführen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesfinanzministerium lehnt es weiterhin ab, eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft einzuführen. Bei einer Veranstaltung des Deutschen Bauernverbandes gestern in Berlin machte die Vertreterin von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück deutlich, dass es im bisherigen Steuerrecht bereits ausreichende Gestaltungsspielräume für schwankende Gewinne gebe und steuerliche Sondertatbestände für die Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen nicht zu vertreten seien. Diese Einschätzung wurde von den landwirtschaftlichen Steuerexperten bestritten. In der Diskussion wiesen sie gemeinsam mit dem Berufstand darauf hin, dass die Bauern durch Wetterkapriolen, Krankheiten und Tierseuchen ungleich höheren Produktionsrisiken ausgesetzt seien, die auch kurzfristig zu stark schwankenden Gewinnen und Verlusten führten. Dieser Effekt werde noch durch den Abbau der staatlichen Marktstützungsinstrumente verstärkt. "Vor diesem Hintergrund ist die Risikoausgleichsrücklage ein wichtiges Instrument, um die Stabilität der Betriebe zu verbessern", stellte der Generalsekretär der Deutschen Bauernverbandes, Dr. Helmut Born zum Abschluss der Tagung fest.


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Die Risikoausgleichsrücklage soll es den Landwirten ermöglichen, in guten Jahren einen Teil der Gewinne steuerfrei zurückzulegen, um so für den Krisenfall oder für Zeiten schlechter Preise ein Liquiditätspolster zu schaffen. Angelehnt an entsprechende Regelungen aus dem Forstbereich hat der Bauernverband ein praxisgerechtes Modell entwickelt, wie die Risikorücklage im Einkommensteuerrecht verankert werden kann (s. top agrar 7/09). Länder wie Australien, Neuseeland oder Frankreich verfügen zum Teil schon seit langem über vergleichbare Möglichkeiten.


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