Sachsen-Anhalt unterstreicht in der Diskussion um eine mögliche Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes seine Vorreiterrolle. „Wir werden versuchen, ein „Agrarstruktursicherungsgesetz“ auf den Weg zu bringen“, kündigte Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens gegenüber dem Pressedienst AGRA-EUROPE an.
Die Koalitionsfraktionen in Magdeburg seien sich einig, „dass wir ein solches Gesetz brauchen“. Zumindest Eckpunkte werde man noch in diesem Jahr vorlegen.
Wie der Minister erläuterte, soll in dem künftigen Agrarstruktursicherungsgesetz die Regelungen des Grundstückverkehrsgesetzes, des Landpachtverkehrsgesetzes und des Reichssiedlungsgesetzes zusammengefasst und „an geeigneten Stellen geändert“ werden. Man werde zudem in dem Gesetz ein agrarstrukturelles Leitbild formulieren, an dem man die geplanten Maßnahmen orientieren werde.
Aeikens ist nicht der Auffassung, dass Änderungen im Bodenrecht nur im Gleichklang zwischen den Ländern erfolgen dürfen. Dafür sei der Problemdruck zu unterschiedlich. Ausdrücklich betont der CDU-Politiker den politischen Handlungsbedarf im Düngerecht.
Vermögens- und Bodenkonzentration entgegen wirken
Die Formulierung eines agrarstrukturellen Leitbildes ist nach den Worten des Ministers eine wesentliche Voraussetzung für eine stärkere Regulierung des Boden- und Pachtmarktes. Bestandteile eines solchen Leitbildes sollten aus seiner Sicht Kriterien sein, die sich insbesondere auf die Ortsgebundenheit der Landwirtschaft, den Verbleib der Wertschöpfung in der Region, die regionalpolitische Bedeutung der Landwirtschaft und deren Stellenwert für regionale Wirtschaftskreisläufe beziehen. Zudem sollte laut Aeikens in dem Leitbild deutlich werden, „dass eine bestimmte Vermögens- und übermäßige Bodenkonzentration in einer Region nicht gewollt ist“.
Der Gesetzentwurf wird nach Angaben des Ministers auch die Ergebnisse des Rechtsgutachtens berücksichtigen, das der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) in Auftrag gegeben hat und das im Herbst vorliegen soll. Dabei geht es um die rechtlichen Möglichkeiten, die Veräußerung von landwirtschaftlichen Betriebsgesellschaften oder Anteilen daran zu kontrollieren.