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Schäden durch Wildtiere in der Landwirtschaft regeln

Auf den dringenden Regelungsbedarf bei Schäden, die von Bibern, Wildgänsen, Wölfen und Luchsen in der Landwirtschaft verursacht werden, hat der Hessische Bauernverband (HBV) hingewiesen. Wie der Verband erklärte, hat sich der Biber in Teilen Deutschlands wieder stark ausgebreitet.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf den dringenden Regelungsbedarf bei Schäden, die von Bibern, Wildgänsen, Wölfen und Luchsen in der Landwirtschaft verursacht werden, hat der Hessische Bauernverband (HBV) hingewiesen.


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Wie der Verband erklärte, hat sich der Biber in Teilen Deutschlands wieder stark ausgebreitet. Was aus naturschutzfachlicher Sicht als Erfolg gewertet werde, führe in der Landwirtschaft zu großen Problemen wie der Überflutung oder Vernässung von Flächen und auch zu Schäden in der Teichwirtschaft. Die bisherige Ausgleichspraxis in Hessen könne die tatsächlich entstandenen Schäden nicht abdecken, so der HBV.


Darüber hinaus seien Haftungs- und Entschädigungsfragen bei Unfällen, etwa durch unterhöhlte landwirtschaftliche Flächen, noch völlig ungeklärt. „Auch die steigende Anzahl von Wildgänsen geht für uns Landwirte richtig ins Geld“, beklagte Verbandspräsident Friedhelm Schneider. Die Tiere fräßen die Weide- und Wiesenflächen ab und träten sie platt. Darüber hinaus pickten sie die Körner vom Lagergetreide.


Derweil gingen für Tierhalter Gefahren von Wölfen und Luchsen aus, gab Schneider zu bedenken. So hätten beispielsweise die Halter von Schafen, Ziegen, Mutterkühen und Pferden mit zunehmenden Schäden durch den Wolf zu rechnen.


„Wir unterstützen und betreiben Naturschutz“, hob Schneider hervor. Es könne aber nicht sein, dass die durch den Naturschutz entstehenden wirtschaftlichen Nachteile allein die Bauern tragen müssten. Deshalb müsse die Entschädigung der Landwirte gesetzlich verankert werden. Dabei gehe es vor allem um die Haftung bei Drittschäden. Beispielsweise sei denkbar, dass eine ganze Herde in Panik gerate und auf eine Bundesstraße oder Bahngleise stürme.

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