Tiertransporte sollten in der EU schärfer kontrolliert und eine Beschränkung der Transportzeit für Schlachttiere auf acht Stunden geprüft werden. Dafür hat sich das Europaparlament vergangene Woche in einer Entschließung ausgesprochen.
Gleichzeitig stellen die Abgeordneten darin klar, dass eine zeitliche Beschränkung allein nicht ausreiche, um den Tierschutz zu verbessern. Das Wohlergehen der Tiere hänge zum Teil mehr von der Fahrzeugausstattung und dem richtigen Umgang ab, beispielsweise durch ein ausreichendes Platzangebot oder regelmäßiges Tränken. Ferner mahnen sie die Möglichkeit zu Ausnahmen von einer Acht-Stunden-Vorgabe wegen geographischer Bedingungen oder aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen an.
Insgesamt pochen die Parlamentarier auf eine bessere Durchsetzung der bestehenden EU-Tierschutzregeln in allen Mitgliedstaaten, mehr Kontrollen und schärfere Strafen bei Verstößen. Zur Vermeidung übermäßig langer Fahrten zum Schlachthof sollte die EU die Nutzung lokaler Schlachthöfe unterstützen. Laut dem zuständigen Berichterstatter und Vize-Präsident des Landwirtschaftsausschusses, Janusz Wojciechowski ist die Anzahl der in der EU transportierten Tiere zwischen 2005 und 2009 deutlich angestiegen, beispielsweise um 70 % bei Schweinen. Ein Drittel dieser Transporte habe acht Stunden oder länger gedauert.
Unnötiges Leid vermeiden
Der österreichische Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich begrüßte die Entschließung und bezeichnete es als Gebot der Stunde, unnötigem Leid bei Tiertransporten endlich den Riegel vorzuschieben. In Österreich sei die Acht-Stunden-Grenze für Schlachttiere schon seit 2007 gängige Praxis. „Mein erklärtes Ziel ist, die Obergrenze europaweit durchzusetzen und so zur nachhaltigen Verbesserung des Tierschutzes beizutragen“, betonte Berlakovich. Dafür setze er sich mit Nachdruck bei seinen europäischen Amtskollegen ein.
Viele Tiere würden auf Europas Straßen derzeit unter unannehmbaren Bedingungen transportiert. Dabei sei die Dauer der Transporte mitunter das größte Problem. So erlaube die gegenwärtige Gesetzgebung in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten eine Obergrenze der Transportzeit von 24 Stunden und sogar noch zwei Stunden zusätzlich, wenn der Zielort danach erreicht sei. Die Folge sei immenses Tierleid, das nur durch einheitliche Standards vermieden werden könne. Solche Vorschriften garantierten gleichzeitig die Herstellung qualitativ hochwertiger Lebensmittel. (AgE)