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Schlachter kritisieren irreführende Bruttomarge der AMI

Obwohl die Schweineschlachtungen erstmals seit dem Jahr 2000 rückläufig sind, ist der Preis in den vergangenen Wochen eingebrochen. Trotzdem fällt die Bruttomarge in der Statistik der AMI in den meisten Monaten positiv aus. Dementsprechend deutlich meldet sich die Fleischindustrie zu Wort.

Lesezeit: 3 Minuten

Obwohl die Schweineschlachtungen erstmals seit dem Jahr 2000 rückläufig sind, ist der Preis in den vergangenen Wochen eingebrochen. Trotzdem fällt die Bruttomarge in der Statistik der AMI in den meisten Monaten positiv aus. Dementsprechend deutlich meldet sich die Fleischindustrie zu Wort.

 

Laut dem Wochenblatt Westfalen-Lippe sind die Schlachter der Ansicht, die Bruttomarge gebe optisch ein falsches Bild, da nur Ferkel- und Futterkosten vom Erlös abgezogen werden. Das wurde auch kürzlich auf der Herbsttagung des Landesmarktverbandes in Münster deutlich. „Bei Verhandlungen mit dem Handel schwächt das unsere Position erheblich“, beklagte etwa Dr. Wilhelm Jaeger von der Firma Tönnies, da die Einkäufer noch Luft bei den Mästern vermuteten.


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In die gleiche Kerbe schlug Heribert Qualbrink von der Westfleisch: „Keine andere Branche rechnet öffentlich vor, wie viel sie aktuell verdient.“ Die Vieh- und Fleischwirtschaft NRW sei sich daher einig in ihrer Empfehlung an die AMI, die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit künftig auf Basis der Vollkosten durchzuführen.


Verbandsklagerecht Gefahr für Schweinehalter


Bei der Tagung der Vieh- und Fleischwirtschaft wurde darüber hinaus auch das umstrittene Verbandsklagerecht angesprochen. Sonja Friedemann, Juristin beim Bauernverband WLV sieht hier eine Gefahr für die Schweinehaltung, schreibt das Wochenblatt weiter. NRW will Tierschutzvereine den Behörden gleichstellen, die im Vorfeld einer Bau- oder BimSch-Genehmigung ihre Stellungnahme abgeben. Das Problem: Die verfassungsrechtliche Prüfung des geplanten Gesetzes ist nur möglich, wenn ein Bauvorhaben aufgrund des Einwands eines Tierschutzvereins abgelehnt wird. Erst dann ist eine Klage durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zulässig.


Kontrolle der Schlachthöfe und AutoFom 3


Reinhard Schoch vom Landesamt LANUV berichtete laut dem Wochenblatt von den Schlachthof-Kontrollen seiner Behörde. Neuerdings würden den Unternehmen dafür jetzt 62 Euro/Stunde in Rechnung gestellt. Das habe zu 50 Klagen geführt.

 

Neues auch zum Thema Blackbox: Der Einbau des Geräts im Fleischcenter Coesfeld habe sich durch juristische Überprüfungen innerhalb des LANUV verzögert. Man rechne aber damit, dass ein entsprechender Leitfaden im Januar unterzeichnet werden kann. Vier Monate später könnte die Blackbox in Coesfeld an den Start gehen. Die Uni Bonn arbeite bereits an einem Modell für massenstatistische Auswertungen der Daten. Damit werde die anlassbezogene Kontrolle der Schlachtbetriebe möglich.

 

Beim AutoFom 3-Gerät besteht laut LANUV noch Abstimmungsbedarf zwischen Hersteller und Physikalisch-Technischer Bundesanstalt.  Frühestens ab März sei das Zulassungsverfahren möglich, schreibt das Wochenblatt. (ad)

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