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Schmidt ruft wegen Vogelgrippe weiter zur Vorsicht auf

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht noch keinen Anlass zur Entspannung bei der derzeit grassierenden Vogelgrippe Epidemie. Bisher konnte ein Überspringen auf nennenswerte Nutzgeflügelbestände verhindert werden. Ein wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelbetriebe bahnt sich dennoch an.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht noch keinen Anlass zur Entspannung bei der derzeit grassierenden Vogelgrippe Epidemie. Bisher konnte ein Überspringen auf nennenswerte Nutzgeflügelbestände verhindert werden. Ein wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelbetriebe bahnt sich dennoch an.


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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat am Dienstag die Behörden und die Geflügelwirtschaft dazu aufgefordert, auf Grund der Vogelgrippe Epidemie weiterhin Vorsicht walten zu lassen. „Es gibt keinen Anlass zur Entspannung oder zur Reduzierung der Sicherheitsmaßnahmen derzeit“, sagte Schmidt vor Journalisten in Berlin. Zwar sei es derzeit insbesondere eine Epidemie bei Wildvögeln und nicht bei Nutzgeflügel, dennoch ist laut dem Krisenstab im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das weitere Ausmaß immer noch nicht absehbar. Eine Einschleppung des aktuell grassierenden Vogelgrippeerregers H5N8 in Nutzgeflügelbestände könne trotz der geltenden Sicherheitsmaßnahmen nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen werden, sagte der der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Thomas Mettenleiter. Der Erreger könne immer Schlupflöcher finden, so Mettenleitner. Dennoch betonten Schmidt und Mettenleitner, dass das Krisenmanagement in Deutschland zwischen Bund und Ländern und dem FLI aktuell sehr gut funktioniere.


Bundesweite Stallpflicht ruht


Da die meisten Bundesländer bereits für zahlreiche betroffene Regionen eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet haben, ruht derzeit die Überlegung für eine bundesweite Stallpflicht. Die Maßnahme bliebe jedoch weiter auf dem Tisch und könne ausgesprochen werden, sollte es einen Anlass für die bundesweite Anordnung zur Aufstallung geben, so Schmidt. Dennoch will das BMEL diese bundesweite Stallpflicht nur im Notfall ausrufen, da diese weitreichende Folgen für die Geflügelhalter und die Tiere selbst habe. Dazu gehören Tierschutzaspekte für das betroffene Geflügel, Probleme mit ausreichenden Stallplätzen für die Halter und die wirtschaftlichen Folgen etwa bei der Bezeichnung „Freilandeier“.


Deutschlandweit 2 Nutzgeflügelbestände direkt betroffen


Bislang haben unter anderem Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eine landesweite Stallpflicht angeordnet. In Niedersachsen, das Bundesland mit dem größten Geflügelbestand, gilt für 97 Prozent des Geflügels im Land inzwischen die Stallpflicht. In anderen Bundesländern umfasst sie nur spezifische Regionen. In 13 der 16 Bundesländer wurden inzwischen mit Vogelgrippe infizierte Wildvögel gefunden. Direkt von dem Erreger betroffen waren bisher nur 2 Nutzgeflügelbestände. In Schleswig-Holstein war auf einem Legehennenbetrieb und in Niedersachsen bei einem Putenhalter im Kreis Cloppenburg H5N8 nachgewiesen worden. Daraufhin war dort die Tötung des Nutzgeflügels im Betrieb und auf Nachbarhöfen im Sperrbezirk angeordnet worden. Die Betriebe bekommen den Schaden als entgangenen Nutzen von der Tierseuchenkasse ersetzt. Die Obergrenze beträgt dafür laut BMEL 50 € pro Geflügel.


Wirtschaftlicher Schaden für Geflügelbranche bahnt sich an


Dennoch zeichnet sich bereits ein wirtschaftlicher Schaden durch die aktuelle Vogelgrippe Epidemie ab. Laut BMEL haben bisher fünf Länder einen Importstopp für Geflügelprodukte aus Deutschland ausgesprochen. Schmerzhaft ist vor allem der Importstopp von China, mit dem das BMEL gerade erst die Öffnung des Marktes für Geflügel nach der letzten Sperre auf Grund der Vogelgrippe Evon vor zwei Jahren erreicht hatte. Außerdem haben Israel, Japan, Südkorea und Südafrika Importbeschränkungen für deutsche Geflügelprodukte aufgestellt. Bisher halten sich die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Geflügelpreis durch den Vogelgrippeausbruch noch in Grenzen. Je nach der weiteren Entwicklung der Epidemie ist ein Preisdruck auf Geflügel jedoch möglich.


Epidemie weitet sich europaweit aus


Auch in den Nachbarländern Deutschlands kursiert die H5N8-Epidemie mittlerweile. Am Dienstag wurden bestätigte Fälle aus Nord Frankreich in der Nähe von Calais bei Wildenten und in Ost Rumänien bei einem Schwan gemeldet. Auch in den Niederlanden und in der Schweiz grassiert aktuell die Vogelgrippe. Die ersten H5N8-Fälle des Jahres in Deutschaland hatte das FLI Anfang November bestätigt.

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