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Scholz verschiebt offenbar Grundsteuerreform

Der Zeitplan zur Reform der Grundsteuer ist nicht mehr haltbar, die Abstimmung wird verschoben. Es gibt zudem noch zuviele Streitpunkte und sogar verfassungsrechtliche Bedenken. Fachleute warnen vor verheerenden Folgen bei Abschluss der aktuellen Entwürfe.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett kann offenbar den Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform nicht wie geplant am 30. April verabschieden. Nach Informationen der Zeitung WirtschaftsWoche sei der Termin laut Bundesfinanzministerium nicht zu halten.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) plane zudem überraschend eine Veranstaltung mit Verfassungsrechtlern. Er reagiert damit auf Bedenken, dass sein Reformentwurf gegen das Grundgesetz verstoße. Juristisch umstritten ist zudem eine von CDU und CSU geforderte Öffnungsklausel, damit Bundesländer die Grundsteuer selbst reformieren können.

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Ein verfassungswidriges Gesetz könnte verheerende Folgen für die Kommunen haben, denen die Grundsteuer von mehr als 14 Milliarden Euro jährlich zufließt, schreibt die Zeitung weiter Sollte das Bundesverfassungsgericht in einigen Jahren die Grundsteuer erneut für verfassungswidrig erklären, könnten die Richter dann auf eine Rückzahlung der ab 2020 geleisteten Grundsteuer bestehen. Nutznießer wären dann Immobilieneigentümer und Mieter, die bei einer nicht verfassungskonformen Steuer Anspruch auf Rückzahlungen samt Erstattungszinsen hätten.

Die Bild-Zeitung ergänzt, dass ein weiteres Problem die Formel zur Berechnung der Grundsteuer darstellt. Sie werde unnötig kompliziert und Eigentümer und Mieter müssten wohl viel tiefer in die Tasche greifen. Vor allem in guten Wohnlagen in Großstädten würde das ohnehin teure Wohnen noch kostspieliger. Teilweise würden die Steuern um bis zu 350 % steigen, so die Zeitung.

Zwar hat der Finanzminister das Versprechen gegeben, dass überall dort, wo die Steuern stark steigen, die Bürgermeister den sogenannten Hebesatz senken würden: Das ist ein Steuer-Aufschlag, den die Städte und Gemeinden selbst festlegen. Ob sie dies in einigen Jahren aber wirklich tun werden, ist völlig unklar.

Länderagrarminister pochen auf aufkommensneutrale Grundsteuerreform

Unterdessen vereinbarten die Agrarminister auf ihrer Konferenz vergangene Woche in Landau, dass sie die Reform der Grundsteuer ohne negative Folgen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sicherstellen wollen. So müsse die Reform aufkommensneutral gestaltet werden und dürfe zu keinen finanziellen und bürokratischen Mehrbelastungen für die Land- und Forstwirtschaft führen.

Festhalten müsse man am bisherigen Ansatz, land- und forstwirtschaftliche Flächen ausschließlich nach dem Ertragswert zu bewerten, heißt es in dem Beschluss. Ferner sei dafür Sorge zu tragen, dass land- und forstwirtschaftliche Betriebsgebäude nicht gesondert bewertet werden müssten, sondern künftig mit dem Flächenbetrag der jeweiligen Nutzung abgegolten würden.

Zur geplanten neuen Grundsteuer C soll der Bund bis zur Herbst-AMK einen Bericht vorlegen. Darin sollen die möglichen Auswirkungen dieser Grundsteuer für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzter Fläche geprüft werden.

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