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Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin weiter erlaubt

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind. Ende September muss der Bundesrat noch zustimmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat am Freitag eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind.


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Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen im Bundesrat noch die Länder zustimmen. Ursprünglich war dies ebenfalls für den 8. Juli geplant. Da der Bundestagsbeschluss aber erst jetzt gefasst wurde, wird die Änderung frühestens am 23. September im Bundesrat behandelt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert deshalb die Bundesregierung und die Länderregierungen auf, schon vorher für die in Kürze anstehende Erntejagdsaison Rechtssicherheit durch eine klare Stellungnahme zu schaffen.


Auch für den Neuerwerb bzw. Handel muss laut dem Verband dringend Klarheit geschaffen werden. Die Landesministerien könnten auf dieser Basis ihren Behörden sogar rechtsverbindliche Weisungen erteilen.


Rechtssicherheit für Jäger besteht erst nach Inkrafttreten der Bundesjagdgesetz-Novelle. Falls es keine allgemeine Klarstellung seitens der Länderministerien für den Einsatz von Selbstladebüchsen geben sollte, rät der DJV den Jägern, die Selbstladebüchsen oder -flinten besitzen, vor einer Nutzung das Innenministerium des jeweiligen Landes mit der Entscheidung des Bundestages zu konfrontieren und sich eine Rechtmäßigkeit des sofortigen Einsatzes bei der Jagd bestätigen zu lassen.

 

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