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So sieht die Einigung zur Düngeverordnung aus

Der Kompromiss der Bundesregierung zur Verschärfung der Düngeverordnung ist da. Er enthält Ausnahmen vom 20% Düngeabschlag in den roten Gebieten. Nun kommt es wieder auf Brüssel an

Lesezeit: 4 Minuten

Am Donnerstagabend haben die Bundesministerinnen für Umwelt und Landwirtschaft, Schulze und Klöckner, ihre Einigung für eine Verschärfung der Düngeverordnung veröffentlicht. „In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind, schlägt die Bundesregierung der EU-Kommission für die Landwirte zwar einschneidende, aber im Ganzen zum Schutz des Grundwassers notwendige Maßnahmen vor“, teilen die Ministerinnen gemeinsam mit.

Für die Gebiete mit Nitratbelastung schlägt die Bundesregierung vor:

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  • Die Reduzierung der Düngung in den roten Gebieten mit besonders hohen Nitratwerten um 20 % im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;
  • eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist;
  • größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15 % und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 %, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände).
  • Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, gelten Ausnahmen. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden.
  • Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist.
  • Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.

„Insgesamt wird die Düngung in Deutschland damit nachhaltiger und der Gewässerschutz deutlich verbessert, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt werden“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Ministerinnen zur Bewertung.

Seit Beginn des Jahres hat die Bundesregierung mit den Details für eine erneute Verschärfung der Düngeverordnung gerungen. Zuletzt hatte es mehrere Düngegipfel mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten gegeben. Auf die Länder kommt es insbesondere noch an, weil sie der Düngeverordnung im Bundesrat noch zustimmen müssen.

Klöckner verspricht Unterstützung bei der Umsetzung

„Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, der EU-Kommission einen fairen Ausgleich zwischen den strengen Grenzwerten der Nitratrichtlinie und den Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzenproduktion vorzuschlagen“, sagte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Für die Landwirte würden diese Maßnahmen eine erhebliche Anstrengung bedeuten. Sie sagte den Landwirten jedoch dabei die Unterstützung des Ministeriums mit einer Reihe von Maßnahmen zu.

Schulze betont Vorbeugung vor steigenden Wasserpreisen

„Die weitere Verschärfung der Düngeregeln ist nötig, wenn wir die Nitratwerte im Wasser auf ein akzeptables Niveau absenken, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland endlich beenden und Strafzahlungen vermeiden wollen“, sagte Umweltministerin Svenja Schulze. Mit niedrigeren Nitratwerten würde steigenden Trinkwasserpreisen vorgebeugt und die Artenvielfalt geschützt, das nütze allen, so Schulze weiter.

Die Regeln sollen ab Mai 2020 gelten

Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet. Sie sollen eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland mit der Verhängung von hohen Strafzahlungen vermeiden. Ende des Monats wollen Klöckner und Schulze die Vorschläge der Kommission auch noch persönlich erläutern. „Sofern die Kommission den Maßnahmen zustimmt, wird das offizielle Rechtssetzungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet“, heißt es heute in Berlin. Ein Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung ist für Mai 2020 geplant.

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