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Sonder-AMK: Agrarminister wollen Anreizwirkung in der GAP stärken

Die Agrarminister von Bund und Ländern wollen die EU-Agrarzahlungen so umgestalten, dass sie eine höhere Anreizwirkung erhalten. Damit öffnen sie sich für mögliche Korrekturen an der bisherigen pauschalen Hektarprämie. Das finanzielle Volumen des EU-Agrarbudgets wollen sie beibehalten sehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Agrarminister von Bund und Ländern wollen die EU-Agrarzahlungen so umgestalten, dass sie eine höhere Anreizwirkung erhalten. Damit öffnen sie sich für mögliche Korrekturen an der bisherigen pauschalen Hektarprämie. Das finanzielle Volumen des EU-Agrarbudgets wollen sie beibehalten sehen.


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Die Agrarminister der Länder und des Bundes haben auf der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin eine gemeinsame Position zur EU-Agrarreform nach 2020 formuliert. Eine „neue Architektur der GAP“ müsse den Landwirten nicht nur mehr Handlungsoptionen erlauben, sondern auch die Honorierung und Anreizwirkung der Maßnahmen verbessern, zitiert der Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), die Einigung. „Ich freue mich sehr, dass die Gesamtheit der Länder sich dafür aussprechen, die Maßnahmen zielorientierter und anreizgebundener zu gestalten“, sagte Backhaus.


Das finanzielle Volumen des EU-Agrarbudgets müsse allerdings beibehalten werden, forderten die Agrarminister weiter. Außerdem stellten sie heraus, dass die Mitgliedstaaten und Regionen mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung und Umsetzung der GAP benötigten. Für einen wirksamen Bürokratieabbau riefen die Agrarminister die Kommission dazu auf, ein überzeugendes Konzept vorzulegen, welches auch die föderale Struktur in Deutschland berücksichtige.


Die Vorsitzende der AMK, die Agrarministerin von Nordrhein-Westfalen, Christina Schulze-Föcking (CDU) begrüßte die Einigung der Agrarminister. Damit könne eine bundesdeutsche Position frühzeitig in die europäischen Verhandlungen eingebracht werden, sagte sie. „Die Herausforderung des Klimawandels ist nur ein Beispiel, das zeigt, wie dringend die Mittel benötigt werden, um die Erzeugung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel zu gewährleisten und zugleich wichtige Umwelt- und Tierschutzaspekte sicherzustellen“, sagte Schulze-Föcking.


Folgende Punkte zur Zukunft der EU-Agrarpolitik haben die Agrarminister als gemeinsame Position festgehalten:


  • Die GAP muss auch zukünftig auf europäischer Ebene entsprechend ihren Zielen und Aufgaben finanziell zumindest im bisherigen Volumen ausgestattet werden.
  • Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Ziele sollen die Mitgliedstaaten und Regionen mehr Handlungsspielräume bei der Gestaltung und Umsetzung der GAP erhalten.
  • Gleichzeitig muss eine deutliche Reduzierung europäischer Vorgaben, auch in Form von Durchführungsverordnungen, Leitlinien und Auslegungsvermerken, stattfinden.
  • Die Landwirtschaft trägt maßgebliche Verantwortung für den Schutz von Klima, Umwelt und biologischer Vielfalt sowie für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, für das Tierwohl sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaften.
  • Die EU-Zahlungen tragen in erheblichem Maße zum Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe und damit zur Verringerung des Abstands zwischen den landwirtschaftlichen Einkommen und den Einkommen in anderen Wirtschaftssektoren der Mitgliedstaaten bei.
  • Die AMK hält eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe, zu denen auch Nebenerwerbs- und Mehrfamilienbetriebe gehören, für unverzichtbar. Dabei muss die Höhe der Zahlungen dem Ziel der Einkommenssicherung und der Risikoabsicherung gerecht werden.
  • Auch künftig sind Unterschiede, z.B. bei Kosten, Kaufkraft und außerlandwirtschaftlichem Einkommensniveau, zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.


Backhaus betonte, dass sich die GAP verändern müsse, um auch zukünftig erfolgreich zu sein. Allerdings gehen seine Vorstellungen von der EU-Agrarreform immer noch weiter als der Kompromiss der AMK von heute. Backhaus verteidigte seine Ende 2017 vorgelegten Vorschläge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020: „Mein Modell geht genau in diese Richtung, wir brauchen einen leistungsorientierten Ansatz“, sagte Backhaus. Er favorisiert eine gekürzte einheitliche Basisprämie die durch weitere Mittel auf nahezu das jetzige GAP-Niveau angehoben werden kann, wenn der Landwirt bestimmte Leistungen erbringt, die im besonderem öffentlichen Interesse stehen. So könne der Beitrag landwirtschaftlicher Betriebe zum Erreichen der Umwelt- und Klimaziele stärker honoriert werden, ist Backhaus überzeugt.

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