Zum Auftakt der parlamentarischen Debatte über die Düngegesetzgebung zeigen sich die Hauptstreitpunkte zwischen den Parteien. Die SPD will die Hoftorbilanz für die Nährstofferfassung auf den Betrieben möglichst bis 2018 einführen. Die CDU will gerade das verhindern.
Bei der Novelle der Düngegesetzgebung herrscht in der Großen Koalition in Berlin noch lange keine Einigkeit. Die SPD begrüßt den in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Düngegesetz. „Damit sind die Voraussetzungen für die Einführung der Hoftorbilanz sowie einen besseren Datenabgleich geschaffen“, teilte der SPD-Agrarsprecher, Wilhelm Priesmeier, mit. Die Partei drängt darauf die Hoftorbilanz zunächst für viehintensive Betriebe bereits zum 01.01.2018 einzuführen. Auch den Datenabgleich zwischen den Behörden, der eine bessere Kontrolle über die Einhaltung von Düngevorschriften bringen soll, ist ein Projekt, welches die SPD vorantreibt.
Vertragsverletzungsverfahren erzeugt Druck
Die Partei begründet die Forderungen mit dem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, weil es die EU-Nitratrichtlinie nicht einhält. „Allen Beteiligten sollte klar sein, dass der Entwurf zum Düngegesetz nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur wirksamen Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffüberschüsse und letztendlich zur Abwendung des Vertragsverletzungsverfahrens sein kann“, so Priesmeier weiter.
CDU/CSU will Verschärfungen abmildern
Die SPD setzt mit ihrer Kommentierung der geplanten Änderungen bei der Düngegesetzgebung einen Kontrapunkt gegenüber der CDU/CSU-Fraktion. Diese sieht nämlich nach Informationen von top agrar genau die zwei von der SPD favorisierten Punkte im Gesetzentwurf, Hoftorbilanz und Datenabgleich, noch kritisch.
Das Bundeskabinett hatte nach langer Absprache zwischen Bundeslanwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium in dieser Woche das Düngegesetz verabschiedet. Es ist die Voraussetzung dafür, dass auch die Düngeverordnung geändert werden kann. Ab Februar 2016 wird der Agrarausschuss des Bundestages über die Gesetzesvorlage beraten. Es ist davon auszugehen, dass es dabei noch zu Änderungen im Text kommt. Gültig werden die neuen Regeln frühestens zum Herbst 2016, in Berlin wird jedoch eher mit einem Inkrafttreten im Januar 2017 gerechnet.
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