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SPD hält Beratungen zum Düngegesetz an

Die Reform der Düngegesetzgebung in Deutschland zieht sich weiter in die Länge. Die SPD hat diese Woche die Beratungen im Bundestag gestoppt. Sie verlangt vom Bundeslandwirtschaftsministerium konkrete Vorgaben für die Hoftorbilanz.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Reform der Düngegesetzgebung in Deutschland zieht sich weiter in die Länge. Die SPD hat diese Woche die Beratungen im Bundestag gestoppt. Sie verlangt vom Bundeslandwirtschaftsministerium konkrete Vorgaben für die Hoftorbilanz.


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Die Neufassung der Düngegesetzgebung verwandelt sich zusehends in eine unendliche Geschichte. Die SPD hat die Beratungen zum Düngesetz im Agrarausschuss des Bundestages in dieser Woche gestoppt. „Wir wollen uns gründlich Zeit nehmen, um die Hoftorbilanz zu prüfen“, begründete der Agrarsprecher der SPD, Wilhelm Priesmeier, die Entscheidung gegen gegenüber top agrar. Er wolle das Düngegesetz im Bundestag erst abschließend beraten lassen, wenn klar ist, ob die EU-Kommission den aktuellen Entwurf der Düngeverordnung genehmigt.


Hoftorbilanz entzweit CDU/CSU und SPD


Hintergrund sind die unterschiedlichen Auffassungen zwischen CDU/CSU und SPD hinsichtlich der Hoftorbilanz. Diese ist erst nach langen Verhandlungen als Verordnungsermächtigung ins Düngegesetz geschrieben worden. Sie könnte danach ab 2018 für Betriebe mit mehr als 2 000 Mastschweineplätzen und mehr als drei Großvieheinheiten je Hektar eingeführt werden. Eine Verordnung, die das verbindlich regelt, gibt es aber bisher noch nicht. Priesmeier will mit dem Aufschub beim Düngegesetz Druck auf das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ausüben, damit es eine solche Verordnung zeitnah zu formuliert.



EU-Kommission prüft Düngeverordnung


Die Düngeverordnung liegt derzeit in Brüssel zur Notifizierung. Ob die Brüsseler Beamten sich mit den Vorschlägen aus Berlin zufrieden geben oder weitere Verschärfungen fordern, soll Ende März klar sein. Danach könnten Düngeverordnung und Düngegesetz in Berlin parallel angepasst und abgeschlossen werden, so Priesmeier weiter. „Wir mussten diesen Prozess entschleunigen, um einen ordentlichen Dialog zu machen“, sagte Priesmeier abschließend.


Inkrafttreten des Reformpaketes ungewiss


Im Zuge der Reform der Düngegesetzgebung steht derzeit in Berlin ein Paket bestehend aus Düngegesetz, Düngeverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zur Abstimmung. Beteiligt daran sind Bundeslandwirtschaftsministerium, Bundestag und Bundesrat. Die Beratungen sollen ursprünglich so laufen, dass die Gesetzestexte im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten können.


Hintergründe:



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