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EU-Agrarreform

SPD will Flächenzahlungen leistungsbezogen gewähren

Die SPD nimmt Abschied von den Direktzahlungen in der bisherigen Form. Laut einem Konzeptentwurf sollen flächenbezogenen Zahlungen weitgehend an Umwelt-, Klima- oder Tierschutzauflagen gekoppelt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

In einem Entwurf für ein Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 schlägt die Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der Bundestagsfraktion eine Neugestaltung der Agrarförderung vor. Danach will man zwar an flächenbezogenen Zahlungen für landwirtschaftliche Betriebe festhalten; sie sollen jedoch weitgehend an Umwelt-, Klima- oder Tierschutzauflagen gekoppelt werden.

Nur noch ein Viertel der bisherigen Direktzahlungen soll dem SPD-Modell zufolge als Basisprämie und damit als „Einkommensgrundstützung“ gewährt werden. Auch dessen Gewährung soll an Umweltauflagen geknüpft werden.

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Als Voraussetzung für den Bezug der Basisprämie sollen 7 % der betrieblichen Nutzfläche als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) genutzt werden müssen. Zudem sollen jeweils 20 % der Basisprämie der Förderung von Junglandwirten sowie der ersten Hektare vorbehalten sein. Ab 2028 soll die Förderung nach den Vorstellungen der SPD-Agrarier ausschließlich leistungsbezogen erfolgen.

Zweite Säule zur Investitionsförderung

In dem Entwurfspapier schlägt die Arbeitsgruppe ein „Viersäulenmodell“ vor. Unterschieden wird zwischen einer Flächenförderung in der bisherigen Ersten sowie einer Investitionsförderung in der bisherigen Zweiten Säule. Die investive Förderung soll sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls sowie der Entwicklung ländlicher Räume beschränken.

Die Hälfte der bisherigen Direktzahlungen wollen die Sozialdemokraten als „Ökoleistungsprämie“ entsprechend den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Eco-schemes auszahlen. Die Zahlungen sollen einen „zielgerichteten und ambitionierten Beitrag“ zur Stärkung der biologischen Vielfalt sowie zum Klima-, Gewässer-, Boden- und Ressourcenschutz leisten und in den Anforderungen über das Ordnungsrecht hinausgehen. Ein Mindestniveau soll durch Leitplanken der EU gewährleistet werden.

Ebenfalls aus Mitteln der bisherigen Ersten Säule will die SPD Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen als Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme finanzieren. Der Rahmen dafür soll auf EU-Ebene festgelegt, die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlassen werden. Aus den Mitteln der bisherigen Zweiten Säule soll nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion ein eigenständiges europäisches Programm für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung finanziert werden. In den Mittelpunkt der Programme zur ländlichen Entwicklung wollen die Sozialdemokraten die Förderung der sozialen und technischen Infrastruktur in wirtschaftsschwachen ländlichen Regionen stellen.

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