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Stallbau-Wirrwarr: Tierschutz- und Umweltschutz-Anforderungen widersprechen sich

Mehr Klarheit für neue Stallbauten mahnt der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) an. Kritik gibts etwa an widersprüchlichen Anforderungen zwischen Tier- und Umweltschutz. Während das AFP einseitig auf mehr Tierwohl ausgerichtet sei, blieben Konkurrenzen zu Umweltzielen ungelöst.

Lesezeit: 3 Minuten

Mehr Klarheit für neue Stallbauten mahnt der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) an.  Der Verbands-Vorsitzende Volker Bruns kritisiert etwa widersprüchliche Anforderungen zwischen Tier- und Umweltschutz. Während das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) einseitig auf mehr Tierwohl ausgerichtet sei, blieben Konkurrenzen zu Umweltzielen ungelöst.


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Durch die geplante Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) drohe sogar eine weitere Verschärfung. Bruns sieht in der daraus resultierenden Unsicherheit neben der Preiskrise der vergangenen beiden Jahre eine weitere Ursache für den Rückgang der Investitionstätigkeit in der Tierhaltung. „Wir brauchen Kriterien mit Augenmaß, die die teilweise widerstrebenden Interessen zusammenführen“, fordert der BLG-Vorsitzende. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium angekündigte nationale Nutztierstrategie müsse dazu einen Beitrag leisten. Für eine sachliche Diskussion sei weitere Forschung in Sachen Tierwohl unabdingbar.


Der landwirtschaftliche Bodenmarkt ist laut Bruns nach wie vor von hohen Preisen gekennzeichnet, wenngleich sich die Dynamik aber deutlich abzuschwächen scheine. Sowohl die Übernahme von Betrieben als auch der Einstieg von außerlandwirtschaftlichen Investoren sei weiterhin ungebrochen. Die Milchkrise habe diesen Prozess beschleunigt. Niemand könne vor dieser Entwicklung die Augen verschließen. Dies gelte nicht zuletzt für den Berufsstand.


„Rückenwind aus dessen Reihen“ würde es laut Bruns den Ländern leichter machen, die mit einer Neuregelung des Bodenrechts verbundenen schwierigen Fragen zu lösen. Bestätigt sieht sich der BLG-Vorsitzende in seiner Kritik an der „halbherzigen“ Reform der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Hier sei die Koalition eindeutig „zu kurz gesprungen“.


Investitionsvolumen gestiegen


Die Landgesellschaften verzeichneten nach Angaben von Bruns für das vergangene Jahr einen spürbaren Rückgang der AFP-Anträge. Wie aus dem Tätigkeitsbericht des BLG hervorgeht, wurden 2016 von den Landgesellschaften insgesamt 300 AFP-Förderanträge vorgelegt; das waren gut 30 % weniger als im Jahr davor.


Mit rund 83 % überwogen 2016 die AFP-Anträge auf Premiumförderung. Der Anteil hat dem Bundesverband zufolge gegenüber dem Vorjahr um 5 % zugenommen. Bei Milchviehställen, auf denen das Hauptaugenmerk bei der Investitionsförderung liegt, entfielen sogar 86 % der von den Landgesellschaften bearbeiteten Förderanträge auf die Premiumförderung.


Das durchschnittliche förderfähige Investitionsvolumen ist gegenüber 2015 um etwa 10 % gestiegen. Es liegt in den alten Ländern bei rund 600 000 Euro und bei gut 900 000 Euro in den neuen Ländern. Regionaler Schwerpunkt ist nach wie vor Bayern. Rund zwei Drittel der von den neun Landgesellschaften in Deutschland bearbeiteten AFP-Anträge entfielen auch 2016 auf die BBV LandSiedlung im Freistaat.

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