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„Stalleinbrecher sind nicht gemeinnützig!“

Die FDP will Stalleinbrechern die steuerliche Gemeinnützigkeit entziehen. Agrarsprecher Dr. Gero Hocker erklärt, was das bringt. Die Bundesregierung will Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand „effektiv“ ahnden. Ist das sinnvoll? Hocker: Nein. Im deutschen Recht gibt es keinen Tatbestand „Einbruch“.

Lesezeit: 4 Minuten

Die FDP will Stalleinbrechern die steuerliche Gemeinnützigkeit entziehen. Agrarsprecher Dr. Gero Hocker erklärt, was das bringt.


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Die Bundesregierung will Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand „effektiv“ ahnden. Ist das sinnvoll?


Hocker: Nein. Im deutschen Recht gibt es keinen Tatbestand „Einbruch“. Das Eindringen in ein Stallgebäude ist ein „Hausfriedensbruch“, der mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Einen Sondertatbestand „Stalleinbruch“ lehne ich ab. Dieser würde militante Tierrechtler nicht abschrecken. Hinzu kommt, dass einige gemeinnützige Vereine nur zum Hausfriedensbruch aufrufen, ihn aber nicht selber ausführen.


Eine Ursache seien mangelnde staatliche Kontrollen, bemängeln Kritiker. Kommt der Staat seinen Pflichten nicht nach?


Hocker: Tierhaltende Betriebe werden in einigen Bundesländern nur alle 15 Jahre überprüft. Das ist zu wenig. Die Veterinärverwaltung hat teilweise nicht genug Personal. Wo nötig, müssen die Länder Abhilfe schaffen.


Die Gerichte sprechen Stalleinbrecher vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Wie bewerten Sie das?


Hocker: Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) rechtfertigte den Freispruch der Tierschützer mit einem Notstand und der Ansicht, dass die zuständigen Behörden ansonsten nicht gehandelt hätten. Das Urteil ist aber auch nach Ansicht des OLG kein Freibrief für Tierschützer.


Was muss jetzt geschehen?


Hocker: Je besser die Behörden die Betriebe überwachen, desto weniger können die Richter Tierrechtler mit Verweis auf einen Notstand freisprechen. Wirksame Kontrollen schützen auch vor den schwarzen Schafen der Branche. Daran haben auch die Landwirte ein Interesse, die sich an das Gesetz halten.


Viele Tierrechtsorganisationen, die sich dazu bekennen, in Ställe einzudringen, sind gemeinnützig. Ist das richtig?


Hocker: Nein. PETA rechtfertigt zum Beispiel öffentlich Gesetzesverstöße wie Stalleinbrüche und Sachbeschädigung. Wer dauerhaft und in vollem Bewusstsein gegen die Regeln unseres Gemeinwesens verstößt, darf nicht weiterhin in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen.


Wie kann man seriöse von nicht seriösen Tierschutzorganisationen unterscheiden? Reicht das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI)?


Hocker: Das reicht allein nicht. Das DZI beurteilt unter anderem die wirtschaftliche Verwendung von Spendengeldern. Es sagt aber nichts über die Einhaltung von Regeln unseres Gemeinwesens aus. Deshalb kann das DZI-Siegel nur eine zusätzliche Informationsquelle für Spender darstellen. Über die Gemeinnützigkeit müssen aber die zuständigen staatlichen Stellen entscheiden.


Das tut Rheinland-Pfalz. Dort werden Tierrechtler und andere Spendensammler behördlich überprüft. Ist das richtig?


Hocker: Die Überprüfung bietet ein Mindestmaß an Spenderschutz, zum Beispiel bezogen auf die Frage, ob eine dem angegebenen Zweck entsprechende Verwendung der Spenden erreicht wird. Das hat Vorbildcharakter, reicht aber nicht. Wir wollen, dass die Finanzämter bei der Klärung der Frage, ob eine Organisation gemeinnützig ist, prüfen müssen, ob die Repräsentanten solcher Vereine zu Straftaten aufrufen oder solche nachträglich rechtfertigen. Wer das tut, kann nicht gemeinnützig sein. Das wäre ein wirksames Mittel gegen Vereine, die unter dem Deckmantel des Tierschutzes ein Geschäftsmodell betreiben, das nur auf das Einwerben von Spenden abzielt.


Wann ist eine Organisation Ihrer Ansicht nach gemeinnützig?


Hocker: Wenn ihre Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Das ist mit der Begehung, dem Aufruf zu oder der nachträglichen Rechtfertigung von Straftatbeständen nicht vereinbar. Deshalb sollte dieser Punkt zukünftig ein weiteres Kriterium sein, um Organisationen als gemeinnützig oder nicht gemeinnützig einzustufen. Die FDP-Fraktion hat die Bundesregierung im Bundestag aufgefordert, eine entsprechende Regelung zu treffen.


CDU/CSU und SPD halten Ihren Vorstoß für einen „Schaufensterantrag“, weil die Finanzämter bei entsprechenden Hinweisen jeder Organisation die Gemeinnützigkeit entziehen können.


Hocker: Der Handlungsspielraum der Finanzämter ist aber nicht groß genug. Und es gibt eine widersprüchliche Rechtsauslegung. Identische Anträge werden von den Finanzämtern unterschiedlich bewertet. Hier muss die Bundesregierung dringend für einen einheitlichen Rechtsrahmen sorgen.


Was sagen Grüne und Linke?


Hocker: Vertreter beider Parteien stehen eher auf Seiten der Stalleinbrecher.


Wie geht es jetzt weiter?


Hocker: Der Antrag wird federführend im Finanzausschuss behandelt und zusätzlich u.a. im Agrarausschuss beraten. Wer die Grundintention gut findet, soll gerne Änderungsanträge in den Ausschüssen einbringen.


Wie hat die Tierrechtsszene auf Ihren Vorstoß reagiert?


Hocker: Ich habe sehr viele E-Mails und Kommentare in sozialen Netzwerken zu diesem Thema erhalten. Die meisten Menschen unterstützen meinen Ansatz und die Initiative der FDP im Bundestag. Da kommt etwas ins Rollen!

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