Im Rahmen der Bioenergie-Zertifizierung müssen Nachhaltigkeitskontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben künftig schon vor Kampagnenbeginn abgeschlossen sein. Das hat die Südzucker AG vergangene Woche anlässlich der Auditierung durch die DQS GmbH erklärt.
Gleichzeitig endet nun ein Übergangszeitraum. Die Betriebskontrollen für das Anbaujahr 2010 konnten laut Südzucker-Angaben aufgrund einer Ausnahmeregelung nachträglich im März 2011 durchgeführt werden. Die gemeinsamen Anstrengungen der Rüben anbauenden Betriebe und der Südzucker seien belohnt worden, heißt es in einer Presseinformation. Die nachhaltige Zuckerrübenproduktion sei vom Auditor aufgezeigt und bestätigt worden.
Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung schreibt vor, dass jährlich insgesamt 3 % der Rüben anbauenden Betriebe vor Ort überprüft werden. Dabei geht es darum, ob der Rübenanbau nicht auf Flächen mit einem hohen Wert für die biologische Vielfalt stattfindet. Zudem müssen die Betriebe den Nachweis über die Einhaltung der Cross-Compliance-Verordnungen vorlegen. Die Anforderungen aus den Vorschriften der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung seien im Zuckerrüben-Liefervertrag sowie in der Branchenvereinbarung integriert und von jedem Landwirt zu erfüllen, betonte Südzucker. (AgE)