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Super-Gau: H5N8 in Cloppenburg bestätigt; ZDG fordert Stallpflicht

In einem Geflügelmastbetrieb in Barßel haben die Behörden die Erreger-Variante H5N8 nachgewiesen. Damit ist die Geflügelpest in einem niedersächsischen Nutzgeflügelbestand angekommen. Bereits am Mittwochnachmittag hatte der Landkreis Cloppenburg die Tötung von 16.000 Putenhähnen in dem betroffenen Betrieb angeordnet.

Lesezeit: 5 Minuten

In einem Geflügelmastbetrieb in Barßel im Landkreis Cloppenburg haben die Behörden die hochansteckende Erreger-Variante H5N8 nachgewiesen. Damit ist die Geflügelpest in einem niedersächsischen Nutzgeflügelbestand angekommen. Bereits am Mittwochnachmittag hatte der Landkreis Cloppenburg die Tötung von 16.000 Putenhähnen in dem betroffenen Betrieb angeordnet. Heute soll entschieden werden, ob und wie viele weitere Nutztiere aus Geflügelhaltungen rund um den Seuchenbetrieb getötet werden müssen, berichtet der NDR.


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Rund um den Hof wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern festgelegt. Weitere Schritte müssten nun eingeleitet werden, erklärte das Agrarministerium. Breitet sich das Virus trotz der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen weiter aus, müssen wahrscheinlich noch weit mehr Tiere getötet werden. Nach Angaben des Landkreises gibt es im Sperrgebiet 88 Betriebe mit 428.000 Tieren. In einem Ein-Kilometer-Radius rund um den betroffenen Hof leben insgesamt 111.000 Tiere. Werden weitere Tiere getötet, dann laut Kreisveterinär Karl-Wilhelm Paschertz vermutlich mit Gas, so der NDR weiter.


In unmittelbarer Nähe des aktuellen Verdachtsfalls war bereits im Dezember 2014 die Geflügelpest ausgebrochen. Ob es sich damals wie heute um ein und denselben Betrieb handelt, wollten die Behörden nicht sagen. Die offiziellen Karten des Sperrbezirks von 2014 legen laut dem Sender allerdings diesen Verdacht nahe. Über den finanziellen Schaden für den Betrieb wollte man ebenfalls keine Angaben machen. Die Unternehmen seien in der Regel durch eine Tierseuchenkasse abgesichert. 


Die Infektion erfolgte, obwohl der Landkreis Cloppenburg schon am 11. November die Stallpflicht angeordnet hatte. Nach den letzten verfügbaren Zahlen wurden im Landkreis Cloppenburg 2016 mehr als 13,2 Millionen Puten und Hühner gehalten.


Der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU, Helmut Dammann-Tamke, kritisierte unterdessen in der Landtagsdebatte, dass die Aufstallung allein den Landkreisen überlassen werde und nicht wie etwa in Schleswig-Holstein landesweit verfügt wurde. "Er hat die Landkreise vollkommen allein gelassen", sagte er wörtlich in Bezug auf Minister Meyer.


Vogelgrippe flächendeckend in Mecklenburg-Vorpommern


Flächendeckend hat sich die Geflügelpest dagegen bereits in Mecklenburg-Vorpommern ausgebreitet. Inzwischen hat das Virus alle Landkreise erfasst. Nutztierbestände sind bislang jedoch nur in den Landkreisen Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald betroffen.


Mit Stand vom Mittwoch wurden in M-V sieben Ausbrüche der Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus des Subtyps H5N8 und zwei weitere Fälle durch niedrigpathogene aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 festgestellt. Alle Fälle traten in kleinen Geflügelhaltungen und in einem kleinen Tierpark auf der Insel Rügen auf.


Zudem konnte das hochpathogene H5N8-Virus bei 109 Wildvögeln im Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt werden. Im Ergebnis mussten in 30 Fällen Restriktionszonen eingerichtet werden. Täglich gehen weitere Wildvögel zur Diagnostik ein.


Schleswig-Holstein: Niedrigpathogenes Virus in Gänsehaltungen


Im Nachbarland Schleswig-Holstein haben die Behörden unterdessen das H5-Virus in zwei Gänsehaltungen im Kreis Dithmarschen festgestellt. Die insgesamt 3.800 Tiere wurden bereits gekeult. Bei einem dritten Betrieb desselben Inhabers konnte indes kein Influenza H5-Virus nachgewiesen werden.


Aufgrund der räumlichen Nähe wurden auch Zuchtgänse eines anderen Betriebes desselben Inhabers in Gudendorf beprobt und untersucht. "Nach gründlicher Untersuchung mit negativem Ergebnis und einer Risikobewertung müssen diese 5.000 Tiere nicht getötet werden", sagte Landrat Dr. Jörn Klimant. Der Betrieb ist räumlich und organisatorisch komplett vom Mastgänsebetrieb in Gudendorf getrennt. So liegt er auf der anderen Straßenseite und hat ein eigenes Betriebsmanagement. Die zuständige Kreisveterinärbehörde wird die Tiere trotzdem zur weiteren Absicherung der Risikobewertung noch engmaschiger klinisch untersuchen und regelmäßig Proben nehmen. Der Betrieb ist vorsorglich bis auf weiteres gesperrt.


Alle Standorte sind abgesperrt. Fremde Personen dürfen die Gelände aus Gründen des Tierseuchenschutzes nicht betreten. Landwirtschaftsminister Robert Habeck und Landrat Dr. Jörn Klimant appellierten dringend, sich daran zu halten. Verstöße gegen Regelungen auf Basis des Tiergesundheitsgesetzes sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro geahndet werden können. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verschleppung von Tierseuchen ist strafbar.


Ist die niedrigpathogene Aviäre Influenza bei Hausgeflügel festgestellt, ist durch die zuständige Behörde ein Sperrgebiet von mindestens 1 Kilometer Radius um den jeweils betroffenen Bestand einzurichten.

Zudem wurden in Dithmarschen nach Feststellung der Geflügelpest hochpathogener Erreger H5N8 bei einem Wildvogel in Burg ein Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern um den Fundort sowie ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Damit sind landesweit in sieben Kreisen/kreisfreien Städten H5N8-Erreger nachgewiesen worden (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen, Plön, Segeberg, Herzogtum Lauenburg, Lübeck). In Deutschland sind mittlerweile insgesamt elf Bundesländer betroffen.


Geflügelwirtschaft hält bundesweite Stallpflicht für geboten


Aufgrund der raschen Verbreitung hält die deutsche Geflügelwirtschaft eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel weiterhin für sinnvoll und geboten. „Die Situation bleibt angespannt, wir sind nach wie vor in großer Sorge“, sagt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), mit Blick auf das sich ausbreitende Vogelgrippe-Virus H5N8 mit bestätigten Fällen bei Wildvögeln in nunmehr elf Bundesländern sowie in sieben Wirtschaftsgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.


Da eine Dringlichkeitsverordnung des Bundes nicht realisiert wird, sieht der ZDG umso mehr die Bundesländer in der Verantwortung. „Alle Länder, die noch keine Regelungen zur Stallpflicht erlassen haben, sollten hier dem Vorgehen anderer Länder folgen“, fordert Ripke. „Wir haben die Länder im Zentralen Krisenstab so verstanden, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst sind. Wir nehmen sie da gerne beim Wort.“

 

Die Geflügelwirtschaft fordert eine Befristung der Stallpflicht auf zunächst zehn Wochen. Das gebe allen Beteiligten die Gelegenheit, die Situation dann noch einmal neu zu bewerten, sagt Ripke: „Anfang Februar sieht die Welt hoffentlich schon wieder ganz anders aus.“



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