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Tierschutzbericht SA: Ein Fünftel der Schweinehalter aufgefallen

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat seinen Tierschutzbericht vorgelegt. Am häufigsten registrierten die Behörden Verstöße in schweinehaltenden Betrieben, fast jeder fünfte kontrollierte Stall fiel durch Mängel auf.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat wieder einen eigenständigen Tierschutzbericht vorgelegt. In den vergangenen Jahren war der Tierschutz Teil des Agrarberichtes. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens sagte am Montag in Magdeburg, der Bericht trage der gewachsenen Rolle des Tierschutzes in der Gesellschaft Rechnung.


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Im Jahr 2014 wurden in Sachsen-Anhalt 1971 Nutztierhaltungen kontrolliert. Dabei stellten die Behörden in 119 Betrieben, das sind rund sechs Prozent, Verstöße fest. 2013 wurden von 1916 Nutztieranlagen 134 beanstandet (7,3 Prozent). 


Am häufigsten registrierten die Behörden Verstöße in schweinehaltenden Betrieben, fast jeder fünfte kontrollierte Stall fiel durch Mängel auf. Aeikens: „Wir haben besonders im Schweinebereich  einen sehr hohen Kontrolldruck aufgebaut, bis hin zu außerplanmäßigen Schwerpunktkontrollen.  Es zeigt sich, dass Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafanzeigen bei schwerwiegenden Verstößen zur Besserung führen.“


Ein weiterer Schwerpunkt waren die Tiertransporte. Bei den im Jahr 2014 durchgeführten 5227 Kontrollen wurden 125 Verstöße festgestellt, im Jahr 2013 gab es bei 4763 Kontrollen 63 Beanstandungen. Aeikens sagte, die relativ niedrige Anzahl an festgestellten Verstößen spreche für die weitgehende Einhaltung der Tierschutzvorschriften seitens der Beteiligten. Beanstandungen betrafen beispielsweise mangelhafte Begleitdokumente (z. B. Feststellung von Personen ohne Befähigungsnachweis, unzureichend erarbeitete oder fehlerhafte Transportpläne), eine Überbelegung der Transportmittel und (ggf. damit einhergehend) die Feststellung von Ver-letzungen an den Tieren.


Aeikens verwies auf die zahlreichen Initiativen der Landesregierung auf Landes- und Bundesebene in den vergangenen Jahren. Dazu zählen Erlasse zum tierschutzgerechten Töten von Ferkeln in Schweinezuchtanlagen, ein Kontrollkonzept für die amtliche Überwachung im Bereich Tierschutz/Tierseuche, die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Tierschutz in der Schweinehaltung“ und der Runderlass zur Behandlung von Fund- und herrenlosen Tieren, mit dem Sachsen-Anhalt bundesweit eine Vorreiterrolle besetzt.

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