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Tierschutzbund kann Fortschritte beim Tierschutz nicht erkennen

Bundesagrarminister Christian Schmidt ist – wie berichtet – voll des Lobes für die Fortschritte der Landwirtschaft in Sachen Tierschutz. Diese Freude kann der Deutsche Tierschutzbund nicht ganz teilen. Aus Sicht der Tierschützer muss das deutsche Tierschutzgesetz dringend nachgebessert werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesagrarminister Christian Schmidt ist – wie berichtet – voll des Lobes für die Fortschritte der Landwirtschaft in Sachen Tierschutz. Diese Freude kann der Deutsche Tierschutzbund nicht ganz teilen.

 

Aus Sicht der Tierschützer muss das deutsche Tierschutzgesetz dringend nachgebessert werden, wenn die Bundesregierung in Europa eine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz übernehmen will. Freiwillige Vereinbarungen reichen ihrer Meinung nach dabei nicht aus.

 

Immerhin ist die Bundesregierung einzelne Themen tierschutzorientiert angegangen, erklärte der Tierschutzbund am Donnerstag. So habe Schmidt zum Beispiel anerkannt, dass eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen notwendig ist, um die Anzahl und damit auch das Leid frei lebender Katzen zu verringern. Eine Maßnahme, die auch den Tierheimen hilft. Der Deutsche Tierschutzbund vermisst aber weiterhin den im Koalitionsvertrag angekündigten „Runden Tisch“ zur Lage der Tierheime.

 

Auch, dass der Bundesminister das Tierschutzlabel des Deutschen Tierschutzbundes unterstützt, sei lobenswert. „Ich hätte mir allerdings gewünscht, wir könnten die Bundesregierung zu einem staatlichen Tierschutzlabel für tierische Produkte beglückwünschen“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Und ich hätte mir gewünscht, der Bundesregierung zum sofortigen Stopp des millionenfachen Kükenmordes zu gratulieren und zu einer umfangreichen Aufstockung der Fördermittel für tierversuchsfreie Forschung. Leider aber fällt die Grundeinschätzung zur Lage des Tierschutzes in Deutschland nicht so positiv aus, wie es der Bundesminister darzustellen versucht.“

 

Der Deutsche Tierschutzbund will den Bundesminister nun dabei unterstützen, die nötigen Fragen zu aktuellen Tierschutzproblemen mit allen Beteiligten intensiv zu diskutieren, wie er es mit der Tierwohl-Initiative „Eine Frage der Haltung“ macht. Die vom Minister ausgerufene „verbindliche Freiwilligkeit“ ändere aber nichts daran, dass er als Gesetzgeber Handlungspflicht hat und sich nicht nur auf freiwillige Vereinbarungen stützen kann.

 

Engaufstallungen und Manipulationen, wie das Amputieren von Schwänzen bei Schweinen, das Enthornen von Rindern sowie das Schnabelkürzen bei Geflügel, müssen laut dem Tierschutzbund gesetzlich verboten werden, freiwillige Vereinbarungen reichten dafür bei weitem nicht aus. Gleiches gelte für ein Verbot von Pelztierfarmen, welches bislang nur geprüft wird.


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Hintergrund:

Schmidt feiert seinen Tierschutzbericht (19.11.2015)

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