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Umweltminister wollen Druck bei der Düngeverordnung wieder erhöhen

Die Umweltminister von Bund und Ländern wollen die Verhandlungen zur Verschärfung der Düngeverordnung wiederbeleben. Ein entsprechendes Signal soll von der Umweltministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Hamburg ausgehen. Beschlüsse soll es auch zur TA-Luft geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umweltministerkonferenz (UMK) könnte den Druck auf eine Verschärfung der Düngeverordnung wieder erhöhen. Das Treffen der Umweltminister von Bund und Ländern findet ab dem heutigen Mittwoch bis Freitag in Hamburg statt. In einem Beschlussvorschlag von Baden-Württemberg und Thüringen für das Treffen wird der Bund aufgefordert, die Verordnung von 2017 „umfassend und zügig“ anzupassen. Eine zu überarbeitende, fachlich ambitionierte Düngeverordnung sei ein geeignetes Instrument, „mit dem der zu hohen Belastung mit Stickstoff entgegengewirkt werden muss“, heißt es in dem Vorschlag. Die beiden Länder betonen außerdem ausdrücklich eine Notwendigkeit, die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft zu senken. Ihrer Auffassung nach sollten flüssige Wirtschaftsdünger auf bestelltem Acker oder Grünland künftig nur mit Injektions- und Schlitztechniken, bodennahen Schleppschuhverfahren oder nach vorheriger Neutralisierung ausgebracht werden dürfen.

Grenzen für Emissionen aus Ställen und Güllebehältern

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Gefordert wird zudem, die Vorsorgeanforderungen zur Minderung der Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft zu stärken. So sollen dem Vorschlag zufolge die unteren Schwellenwerte für die Genehmigungsbedürftigkeit nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) für Tierhaltungsanlagen für Schweine und Geflügel sowie für Anlagen zur Lagerung von Gülle und Gärrückständen um rund ein Drittel abgesenkt werden. Niedersachsen hält eine solche Regelung für nicht ausreichend. In einem Änderungsantrag plädiert das Umweltressort des Landes zusätzlich dafür, im Rahmen der laufenden Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) weitreichende Anforderungen zu Emissionsbegrenzungen der Abluft aus Tierhaltungsanlagen und der Emissionen auf Güllebehältern zu erlassen.

Verhandlungen über Unterdüngung und Sperrfristen

Vor Ostern hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) den Druck aus den Verhandlungen um eine erneute Verschärfung der Düngeverordnung genommen. Die EU-Kommission habe der Bundesregierung bislang keine zeitliche Frist gesetzt, bis wann diese Vorschläge zur Änderung der Düngeverordnung in Brüssel vorlegen muss, hieß es zuletzt. Ursprünglich sollten die neuen Maßnahmen spätestens im Mai 2020 in Kraft treten. Die Verschärfungen, die seit Januar 2019 diskutiert werden, sind damit nicht aus der Welt. Verhandlungsspielraum gibt es wohl insbesondere bei der ursprünglich geplanten 20%igen Unterdüngung in den roten, mit Nitrat belasteten Gebieten. In Brüssel ist davon die Rede, dass die Kommission „von der 20 % Grenze abweichen“ und „auf 15 % heruntergehen“ könne, wenn Deutschland alternativ „verbindliche, regional maßgeschneiderte Maßnahmen“ vorlege. Offen ist außerdem, ob es noch längere Sperrzeiten für die Ausbringung von Festmist und die die Düngung von Grünland sowie in Hanglagen gibt.

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