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Unfall in Fanganlage: NABU bittet um Aussetzen der gesetzlichen Vorgaben

Auf einer Naturschutzweide des NABU in Ascheberg (NRW) ist es beim Engsetzen einer Heckrinderherde zwecks BHV 1-Blutentnahme zu einem Unfall gekommen. In der Enge der Fanganlage hat ein Tier einem rangniederen das Horn in den Bauch gestoßen. Der NABU bat nun den Agrarminister um Lockerung der Vorschriften.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf einer Naturschutzweide des NABU in Ascheberg (NRW) ist es beim Engsetzen einer Heckrinderherde zwecks BHV 1-Blutentnahme zu einem Unfall gekommen. In der Enge der für die Tiere ungewohnten Fanganlage – sie werden nur einmal im Jahr zusammengetrieben – hat ein Tier einem rangniederen das Horn in den Bauch gestoßen.


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Der enge Raum habe den Rindern großen Stress bereitet, so Naturschützer Dr. Kristian Mantel. Sie zur Blutprobe in einen noch kleineren Raum zu bekommen, sei richtiges Rodeo, berichtet er und spricht von einer Übersprungshandlung, die man bisher noch nicht gesehen habe.  Der NABU fordert daher, dass die gesetzlichen Vorgaben – an die sich alle Tierhalter zu richten haben - , nicht für die Umweltschutzverbände gelten sollten.


„Die Vorfälle zeigen, dass die Haltungsform nicht zu den gesetzlichen Anforderungen passt.“ Daher habe der Verband laut Mantel beim Bundeslandwirtschaftsminister schon um eine Lockerung der Bestimmungen gebeten: „Die Tiere leben in einem geschlossenen System. Sie sind frei von dem Virus. Es waren nie Tiere auffällig“, nennt der Naturschützer Gründe, warum das auch inhaltlich möglich sein sollte.


Denn der Virus werde nur von Rind zu Rind übertragen. Deswegen müsse es reichen, Blutproben zu entnehmen, wenn Tiere von der Weide geholt oder neu auf die Weide geschickt würden. Aus Sorge vor einem Präzedenzfall habe das Ministerium den Wunsch aber abgelehnt. So müssen die NABU-Mitarbeiter auch im nächsten Jahr die Heckrinder einfangen, damit ihnen ein Tierarzt eine Kanüle Blut abzapfen kann.


top agrar meint: Wenn es um die Landwirtschaft geht, wird von Seiten der Naturschützer gerne schnell nach noch mehr Kontrollen und Vorschriften gerufen. Wenn es aber um die "Hobbylandwirtschaft" der Vereine in Naturschutzgebieten geht, sollen bitteschön Ausnahmen gelten, man selbst habe doch eine hervorragende Haltung und keine Krankheiten im Bestand. Dieses Selbstverständnis, besser zu sein als ausgebildete Tierhalter bzw. über den Dingen, gerne auf Augenhöhe mit (grünen) Behörden, zu stehen, lässt tief blicken.


Lieber NABU: Einmal im Jahr steht die Blutprobe an, und das war es auch schon fast mit dem Aufwand. Vielleicht sollten Sie mal ein paar Wochen auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mitarbeiten, um zu erkennen, was es dort noch so alles für Vorgaben gibt.

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