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Verhandlungen über EU-Ökoverordnung vorerst gescheitert

Am Mittwoch wurde beim Trilog zur Neufassung der Öko-Verordnung deutlich, dass die Beratungen in der Sackgasse stecken. Der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Martin Häusling, erklärte die Trilog-Verhandlungen als vorläufig gescheitert. Unter der slowakischen Ratspräsidentschaft gehts nicht weiter, evt im Januar 17.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Mittwoch wurde beim 14. Trilog zur Neufassung der Öko-Verordnung deutlich, dass die Beratungen in der Sackgasse stecken. Der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Martin Häusling, erklärte die Trilog-Verhandlungen als vorläufig gescheitert.


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„Die Gespräche über eine neue EU-Öko-Verordnung können aus meiner Sicht so nicht weiter fortgeführt werden“, sagte Häusling anschließend. Grund sei, dass sich weder der Rat noch das Parlament in der Lage sahen, vorgelegte Kompromisse unter anderem zu den zentralen Themen Pflanzenschutz, Anbau unter Glas oder Saatgut zu akzeptieren. Damit sei der Trilog bis auf weiteres ausgesetzt. Zu den Akten gelegt werde die neue Ökoverordnung damit aber nicht, stellte der Grünen-Politiker klar.



„Aus meiner Sicht sollten wir nun die bisher erzielten Kompromisse zunächst evaluieren und dann sondieren, welche der vorgetragenen Elemente tragbar sind. Das EU-Parlament sollte auch prüfen, ob Verbesserungen in die jetzige bestehende Verordnung eingearbeitet werden können. Für diese Prüfung wollen wir auch die interessierten Verbände im Januar einladen und besprechen, wie eine solche Weiterentwicklung aussehen kann“, so Häusling.



Parlament und Rat hatten bei den Verhandlungen die Kommission aufgefordert, von ihrer Forderung nach einem Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel Abstand zu nehmen, da beide Institutionen nicht die Umkehr der Beweislast beim Vorhandensein von Rückständen akzeptierten.


Weitere Streitpunkte betrafen die genauen Kriterien zur bodengebundenen Produktion in Gewächshäusern, die Kontrolle von Importwaren sowie die Streichung der Ausnahmen für die Verwendung von konventionellem Saatgut im Ökobereich. Die slowakische Ratspräsidentschaft hatte ihre Vorstellungen aber mit den Mitgliedstaaten offenbar nicht ausreichend abgestimmt, denn alle Delegationen außer der portugiesischen sprachen sich gegen deren Vorschläge aus.


Eine Einigung unter der slowakischen Ratspräsidentschaft ist jetzt nicht mehr möglich. Ab Januar soll es unter den Maltesern weitergehen - allerdings ist das genaue Verhandlungsmandat noch nicht geklärt.


Schmidt muss sich für kompletten Abbruch einsetzen


Aus Sicht von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff muss sich nun Landwirtschaftsminister Christian Schmidt auch im Agrarrat für den Abbruch der Verhandlungen einsetzen. „Da die EU-Kommission auf eigenen Pestizid-Grenzwerten für Bio-Produkte beharrt, ist eine Zustimmung zur Öko-Verordnung nicht möglich. Im Zweifelsfall muss nun die bestehende Verordnung weiterentwickelt werden“, so Ostendorff.


Die geplante Haftung würde das Verursacherprinzip auf den Kopf stellen und der Bio-Landwirtschaft massiv schaden, meint er. Es könnte in bestimmten Fällen sogar das Aus für ganze Betriebe bedeuten. „Ziel kann aber doch nur sein, Bio zu fördern und nicht Bio zu verhindern.“

 

Auch Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), hält den Abbruch für richtig. „Schmidt hat den Auftrag von allen Bundesländern und allen Parteien im Bundestag, sich für die Weiterentwicklung des Bio-Rechts auf Basis der bestehenden Verordnung einzusetzen. Die Chance genau dies durchzusetzen, besteht für die Bundesregierung am Montag im Agrarrat“, so Löwenstein.

 

Die EU-Kommission steht seiner Meinung nach mit der Revision vor einem Scherbenhaufen. Ihr Versuch, Bio in die Nische zurück zu drängen und gesetzlich zu verhindern, dass Bio-Betriebe in der Nachbarschaft konventionell wirtschaftender Betriebe existieren können, sei gescheitert. „Wir fordern die EU-Kommission dazu auf, endlich zu einer Politik für Bürger und Bio-Akteure zurück zu kehren, anstatt über ihre Köpfe hinweg regieren zu wollen.“

 

Ein Neustart biete laut dem BÖLW die Chance für alle Akteure, die durch eine Fortentwicklung der Ökologischen Landwirtschaft und ihres Rechtsrahmens daran arbeiten wollen, eine anwachsende und funktionierende Alternative in Landwirtschaft und Ernährung zu schaffen.

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