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Vertragsverletzungsverfahren wegen Käfighaltung eröffnet

Am Donnerstag hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 EU-Staaten eröffnet, in denen Hühner trotz EU-weiten Verbots seit 1. Januar 2012 weiterhin in nicht artgerechten, unausgestalteten Käfigen gehalten werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Am Donnerstag hat die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 EU-Staaten eröffnet, in denen Hühner trotz EU-weiten Verbots seit 1. Januar 2012 weiterhin in nicht artgerechten, unausgestalteten Käfigen gehalten werden. Belgien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien haben die EU-Vorschriften trotz der langen Übergangsfrist von zwölf Jahren nicht rechtzeitig umgesetzt.


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Nicht ausgestaltete Käfige bieten den Tieren weder genug Nestflächen noch Platz zum Scharren oder Sitzstangen, heißt es dazu aus Brüssel. Es habe aber nicht nur Folgen für den Tierschutz, dass Legehennen weiter in ihnen gehalten werden, sondern es könnte auch zu Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt führen. Nachteile haben auch Sicht der Kommission die Unternehmen, die darin investiert haben, den Vorschriften nachzukommen. Deshalb dürften Eier aus Legebatterien auch seit 1. Januar nicht mehr in die restliche EU exportiert werden.


Die gestern eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren können letztlich bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und Sanktionen gegen die Länder führen. (ad)

 

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