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Vogel: Hände weg von den EU-Agrarzahlungen der ersten Säule

Der Bundesrat wird am 10. März über eine Umschichtung der Hektar-Prämien (1.Säule) zu den Programmen der zweiten Säule beraten. Im Agrarausschuss haben sich die Länder bereits auf einen Kompromiss von 6 Prozent geeinigt. Sachsens Bauernpräsident Wolfgang Vogel ist gegen jegliche Umverteilung.

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Der Bundesrat wird am 10. März über eine Umschichtung der Hektar-Prämien (1.Säule) zu den Programmen der zweiten Säule beraten. Im Agrarausschuss haben sich die Länder bereits auf einen Kompromiss von 6 Prozent geeinigt. Sachsens Bauernpräsident Wolfgang Vogel ist gegen jegliche Umverteilung.


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Am Montag einigten sich die Länder im Agrarausschuss des Bundesrates mehrheitlich auf eine Umschichtung von den Hektarprämien zu den Programmen der Zweiten Säule von sechs Prozent ab dem Jahr 2019. Kritik an jeglichen Umverteilungsplänen kommt vom Sächsischen Bauernpräsident Wolfgang Vogel. Er lehnt im Namen der Mitglieder sämtliche Vorhaben, die zu einer Kürzung der Direktzahlungen führen, ab.


„Bereits die Umverteilung der bestätigten, bis 2020 laufenden Agrarreform der EU von 4,5 Prozent ist ein Eingriff in die Direktzahlungen an die Landwirte", sagte er. Der nun erneut vorgesehene Eingriff reduziere die Direktzahlungen weiter und hätte deutliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaftsbetriebe, so Vogel. Aus seiner Sicht stellt sie einen Vertrauensbruch gegenüber den deutschen Landwirten dar. "Ich erwarte, dass die Mehrheit der Bundesländer, so wie der Freistaat Sachsen, die Gesetzesinitiative ablehnt", forderte er.


Der Kompromiss des Agrarausschusses der Länder geht auf einen Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen zurück. Diese hatten darin den von der EU maximal erlaubten Umschichtungssatz von 15 Prozent gefordert. Bislang ist eine jährliche Umschichtung von 4,5 Prozent vorgesehen. Der Kompromiss liegt also wenig höher als der aktuelle Stand und weit entfernt von der Forderung der Grünen. Die Länder wollen das mit der Kürzung frei werdende Geld in Förderprogramme zur Verbesserung des Tierwohls sowie in Agrarumweltmaßnahmen stecken.


Über den im Agrarausschuss ausgehandelten Kompromiss muss am 10. März noch der Bundesrat in seiner Plenarsitzung entscheiden. Danach muss sich die Bundesregierung dazu äußern. Denn für eine weitere Umschichtung müsste Deutschland bis zum 1. August 2017 einen entsprechenden Antrag bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen.

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