Das „Volksbegehren gegen Massentierhaltung“ in Brandenburg ist mit Erfolg zu Ende gegangen. Laut dem vorläufigen Ergebnis des Landesabstimmungsleiters wurden bis zumAbschluss der sechsmonatigen Eintragungsfrist am vergangenen Donnerstag insgesamt 103 891 Unterschriften gesammelt, das waren deutlich mehr als die nötigen 80 000.
Sofern das Präsidium des Landtags die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens und das Ergebnis bestätigt, muss sich der Landtag binnen zwei Monaten erneut mit den Forderungen des Volksbegehrens beschäftigen. Hierzu gehört, in Brandenburg nur noch die „artgerechte Tierhaltung“ mit öffentlichen Mitteln zu fördern, das Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten sowie ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einzuführen.
Außerdem soll sich die Landesregierung auf Bundesebene unter anderem für den Stopp von „Mega-Mastanlagen“ einsetzen. So müsse das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der Kommunen in Genehmigungsverfahren für Stallanlagen gestärkt werden.
Initiiert worden war das Volksbegehren vom Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg, einem Zusammenschluss von mehr als 40 Organisationen aus dem Spektrum der Umwelt- und Tierschutzverbände, der ökologischen Landwirtschaft und regionalen Bürgerinitiativen.
Das Netzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ als ein Träger des Aktionsbündnisses wertete das Ergebnis als „unübersehbares Votum für ein rasches Ende einer agrarindustriellen Nutztierhaltung in ganz Deutschland“.
Wichtig für Akzepanz
Erfreut zeigte sich auch die agrarpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, die ebenfalls Mitglied des Linken-Landesvorstands in Brandenburg ist und das Volksbegehren unterstützt hat. Der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg hob hervor, dass eine weitere Verbesserung des Tierwohls nur gemeinsam mit den Tierhaltern vorangebracht werden könne.
Tackmann erklärte, Mega-Stallbauprojekte hätten „nichts mit regionaler Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung oder Verbesserung des Tierwohls zu tun“. Vielmehr verschlechterten sie die Lebensbedingungen vor Ort und vernichteten durch die Verdrängung der ortsansässigen Tierhaltung im Saldo Arbeitsplätze.
Der Bauernbund Brandenburg nahm den Erfolg des Volksbegehrens zum Anlass, abermals baurechtliche Beschränkungen für Großmastanlagen zu fordern. Für Neubauten, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei, sollte auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden müssen. Dann wären Anlagen zum Beispiel mit mehr als 3 000 Mastschweinen nicht mehr baurechtlich privilegiert, sondern bedürften einer Zustimmung der Kommune, erläuterte der Bauernbund. Die bäuerliche Tierhaltung brauche in den Dörfern Brandenburgs wieder mehr Akzeptanz. Da sei es schädlich, wenn die Landesregierung „überdimensionierte Mastanlagen weiterhin schönredet und mit Steuergeldern fördert“.