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Vorerst keine Einigung über Gentechnikverbote

Wenig Bewegung in der Debatte um nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Zahlreiche Mitgliedstaaten betrachten den Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft aus diversen Gründen weiter skeptisch. Deutschland, Frankreich und Belgien betonten jetzt nochmals ihre grundsätzliche Ablehnung der Idee, den GVO-Anbau ins Ermessen der einzelnen EU-Länder zu stellen.

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Wenig Bewegung in der Debatte um nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO): Zahlreiche Mitgliedstaaten betrachten den Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft aus diversen Gründen weiter skeptisch.


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Deutschland, Frankreich und Belgien betonten jetzt nochmals ihre grundsätzliche Ablehnung der Idee, den GVO-Anbau ins Ermessen der einzelnen EU-Länder zu stellen. Die Sperrminorität, die Fortschritte des Dossiers bislang verhinderte, schien zuletzt weiter intakt, auch wenn die anderen beiden Mitglieder Großbritannien und Spanien Sympathie für den ersten Teilvorschlag der Dänen zeigten, nämlich die Idee, Regierungen vor der EU-Zulassung eines Produkts mit den betroffenen Herstellerunternehmen Ausnahmen für das eigene Territorium verhandeln zu lassen. Andere Delegationen, darunter Frankreich und Polen, warfen hingegen die Frage auf, wie in einem solchen Fall Rechtssicherheit hinsichtlich unbeabsichtigter Saatgutvermischungen geschaffen werden soll.


Sowohl die Präsidentschaft als auch die Kommission plädieren für die Tolerierung eines Schwellenwerts von 0,9 %, wie er aktuell für die Kennzeichnungspflicht EU-weit zugelassener GVO gilt. Unter anderem Frankreich, Belgien und Rumänien befürchten ferner, dass Verträge zwischen Regierungen und Unternehmen nicht transparent genug ausfallen könnten.


Mehrere Mitgliedstaaten - darunter das für die Sperrminorität wichtige Spanien - bekräftigten ihre Ablehnung des zweiten Teils des Kompromissvorschlags. Darin findet sich bekanntlich die Möglichkeit, ein GVO-Produkt nach erfolgter EU-Zulassung unter Berufung auf diverse Gründe national zu verbieten, solange die Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht in Frage gestellt wird. Angezweifelt werden beispielsweise die Rechtssicherheit hinsichtlich zusätzlicher, über die EFSA-Bewertung hinausgehender Umweltgründe, oder die Handhabbarkeit dieses Ansatzes. Dänemark strebt weiter an, bis zum Umweltrat am 9. März eine politische Einigung herbeizuführen. (AgE)

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