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Waschwasser darf in die Güllegrube!

Waschwasser, das bei der Reinigung von Melkanlagen entsteht, dürften Sie weiterhin in die Güllegrube einleiten. Das Gleiche gilt für das Waschwasser aus biologisch arbeitenden Abluftreinigungsanlagen, sogenannten Biowäschern. Darauf haben sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium geeinigt.

Lesezeit: 1 Minuten

Waschwasser, das bei der Reinigung von Melkanlagen entsteht, dürften Sie weiterhin in die Güllegrube einleiten. Das Gleiche gilt für das Waschwasser aus biologisch arbeitenden Abluftreinigungsanlagen, sogenannten Biowäschern. Darauf haben sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern endgültig im Dezember geeinigt.


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Im Juli hatte eine Meldung des KTBL für Verwirrung gesorgt, dass diese Abwässer nicht in die sogenannten JGS (Jauche, Gülle, Sickersaft)-Anlagen eingeleitet werden dürften, sondern gesondert gelagert und entsorgt werden müssten. Das ist nicht der Fall.



Die offiziellen Hinweise, auf die sich die beiden Ministerien mit den Ländern geeinigt haben finden Sie hier:

www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/wassergefaehrdende-stoffe/awsv-verordnung/

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