Die Europäische Kommission sieht wegen der Zulassung der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora einem Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) entgegen. Wie in Brüssel bekannt wurde, haben sich Luxemburg und Österreich einer Klage angeschlossen, die Ungarn bereits Ende Mai einreichte. Die drei Mitgliedstaaten halten die Zulassungsentscheidung für illegal.
Stein des Anstoßes ist insbesondere das in der BASF-Kartoffel enthaltene Antibiotikaresistenz-Markergen. Budapest wirft der Kommission in der Klageschrift vor, die Bewertung der Umweltrisiken des gentechnisch veränderten Organismus (GVO) mangelhaft bzw. nicht sachgerecht durchgeführt zu haben. Weder seien Freilanduntersuchungen hinsichtlich aller Regionen vorgenommen worden, noch habe man langfristige Auswirkungen auf die Umwelt geprüft. Ferner hätten mögliche Effekte auf die Tiergesundheit und Folgen für die Nahrungsmittelkette besser untersucht werden müssen. Darüber hinaus verstoße die Kommission mit der Gewährung einer Toleranzschwelle von 0,9 % für die Vermischung mit konventionellen Kartoffeln gegen bestehende EU-Vorschriften.
Die Kommission sieht sich derweil auf der sicheren Seite. Ihrer Meinung nach wurde ausreichend begründet, dass die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Antibiotikaresistenz von Amflora auf Bakterien durch das enthaltene Markergen zu vernachlässigen ist.