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Weniger Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft

Mit einem weiteren kontinuierlichen Rückgang des Einsatzes von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft rechnet der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA). Dessen Geschäftsführer Burkhard Möller sieht darin eine unmittelbare Folge der Einführung des Mindestlohns.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem weiteren kontinuierlichen Rückgang des Einsatzes von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft rechnet der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA). Dessen Geschäftsführer Burkhard Möller sieht darin eine unmittelbare Folge der Einführung des Mindestlohns. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2017 in West und Ost einheitlich 8,60 Euro; zum 1. November dieses Jahres steigt er auf 9,10 Euro.


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„Die Betriebe nutzen jede Möglichkeit zur Mechanisierung“, sagte Möller gegenüber AGRA-EUROPE. Dies gelte beispielsweise für den Spargelanbau. Zudem sei eine deutliche Tendenz zur Umstellung auf extensive Produktionsverfahren festzustellen. Bei Erdbeeren mache sich das in einem steigenden Anteil der Direktvermarktung bemerkbar.


Keine Belege hat Möller bisher allerdings für eine prognostizierte Einschränkung des Anbaus arbeitsintensiver Kulturen wie Gurken. Dem Verbandsgeschäftsführer zufolge stehen auch in diesem Jahr genügend Saisonarbeitskräfte zur Verfügung, die vornehmlich aus Rumänien und Polen stammen. Es werde deutlich, dass sich die Betriebe dabei zunehmend auf die leistungsfähigeren Personen konzentrierten.


Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Zahl der in der Landwirtschaft eingesetzten Saisonbeschäftigten von rund 330 000 im Jahr 2010 und knapp 315 000 im Jahr 2013 auf rund 285 000 im Vorjahr zurückgegangen. Unterdessen hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) eine Aufklärungsaktion für osteuropäische Saisonarbeitskräfte gestartet.


Geldbußen bei insgesamt rund 190 000 Euro


Ebenso wie in den Vorjahren verteilt die Gewerkschaft anlässlich des Beginns der Spargelernte Informationsblätter in mehreren Sprachen. Im Mittelpunkt steht die Lohnregelung. „Leider beobachten wir immer wieder, dass Saisonkräfte nicht ihren vollen Lohn erhalten“, teilte der Stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Harald Schaum,mit. Es sei kaum zu fassen, so Schaum, „wie einfallsreich manche Arbeitgeber sind, wenn es um die Lohnprellerei geht.“


Sie hätten es dabei umso leichter, je weniger die Beschäftigten ihre Ansprüche kennen würden. Manche Saisonarbeiter wüssten nicht einmal, dass es ein für alle Betriebe vorgeschriebenes Mindestentgelt gebe. In der Landwirtschaft hat es im vergangenen Jahr indes nur wenige Verstöße gegen die Mindestlohnregelung gegeben. Allerdings hat deren Zahl im Vergleich zu 2015 zugenommen.


Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Kontrolle von Mindestlöhnen hervorgeht, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 2016 gegen 34 landwirtschaftliche Arbeitgeber Ermittlungsverfahren wegen Nichtgewährung des branchenspezifischen Mindestlohns eingeleitet. Dabei wurden Geldbußen im Gesamtumfang von rund 192 000 Euro verhängt.


Mehr als 40 000 Kontrollen


Im Rahmen einer FKS-Schwerpunktprüfung im Bereich Landwirtschaft wurden im Vorjahr 370 landwirtschaftliche Arbeitgeber kontrolliert; im Jahr 2015 waren es 365. Dabei waren neun Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die Summe der Bußgelder hatte gut 108 000 Euro betragen. Über alle Branchen hinweg wurden 2016 mehr als 40 000 Arbeitgeber von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüft, davon allein knapp 17 000 im Baugewerbe. Die Zahl der Ermittlungsverfahren in Sachen Mindestlohn belief sich zusammen auf rund 3 500.


Festgesetzt wurden Geldbußen in Höhe von knapp 49 Mio Euro, davon 20,5 Mio Euro im Baugewerbe. Allerdings fallen darunter auch Bußgelder wegen Verstoßes gegen andere Vorschriften als die Mindestlohnregelungen, die ebenfalls von der FKS kontrolliert werden.

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