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Kritik

Wer soll Überwachungssysteme in Schlachthöfen bezahlen?

Landesbauernpräsident Michael Horper ärgert sich über den Vorstoß von NRW und Niedersachsen zur Kameraüberwachung in Schlachthöfen. Die Länder hätten die bundesweite Umsetzung beantragt ohne zu sagen, wer das bezahlen soll und wier das mit dem Datenschutz vereinbar ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, kritisiert die Landesregierungen aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen scharf, die am 15. Februar 2019 einen Entschließungsantrag zur Einführung einer bundesweiten verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen in den Bundestag einbrachten, ohne zu sagen, wer das bezahlen soll.

Unabhängig davon, ob Überwachungssysteme dem Tierschutz wirklich helfen, müssten die Schlachthofbetreiber solche Systeme anschaffen, betreiben und die Auswertung bzw. Speicherung der Daten gewährleisten. Wer glaube, die Betreiber der Schlachthöfe würden diese Kosten aus eigener Tasche bezahlen, habe das Geschäft nicht verstanden, betonte Horper. Die Kosten würden in der Wertschöpfungskette weitergegeben und letztlich den Schlachtpreis drücken und damit sei es wieder der Tierhalter, der Kosten tragen werde.

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„Die Politik ändert sich nicht, die Frage nach den Kosten, Umsetzung von Auflagen durch gesellschaftliche Anforderungen, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht, werden „dem Markt überlassen“. Hier ist der Tierhalter das schwächste Glied und kann sich nicht wehren.“

In einem Brief an die für Tierschutz zuständige Umweltministerin Ulrike Höfken, forderte Horper die Landesregierung auf, diesen Antrag nur zu unterstützen, wenn gleichzeitig eine finanzielle Förderung im Rahmen eines Sonderprogramms verabschiedet werde, damit die Schlachthöfe in Rheinland-Pfalz durch die Anschaffung der Überwachungsanlagen die Landwirte nicht belasten und deren Erlöse schmälern müssten. Nur dann bringt die Videoüberwachung für das Tier und den Tierhalter einen „Mehrwert“.

Horper betonte, dass darüber hinaus die Datenschutz- und Arbeitszeitverordnung bei der Installation solcher Anlagen zu berücksichtigen seien. Die aufgezeichneten Daten seien schließlich zu speichern und zu sichern. Bevor es keine klaren Regelungen diesbezüglich gebe, sollten die Schlachthöfe nicht gezwungen werden, Überwachungstechnik installieren zu müssen. Es sei ihm absolut unverständlich, dass eine Politik, die kurze Transportwege und zeitnahe Schlachtungen fordere, gleichzeitig die Belastungen der Schlachthöfe und landwirtschaftlichen Betriebe erhöhe. Horper erinnert an die immer noch ungeklärte Situation bei den Fleischbeschaugebühren, die die Strukturen in Rheinland-Pfalz enorm belasten würden und so manchen Schlachthofbetreiber über kurz oder lang zur Aufgabe zwingen würde.

Eine weitere Reduzierung der Schlachthöfe durch den Verlust der Wettbewerbsfähigkeit führe zu längeren Transportwegen und schwäche die regionale Vermarktung. Wenn es der Umweltministerin ernst sei mit dem was sie sage, müsse Sie konsequent handeln, den Strukturen in Rheinland-Pfalz Rechnung tragen und einer verpflichtenden Installation von Überwachungstechnik in den Schlachthöfen nicht ohne eine Förderzusage zustimmen.

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