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Wolf soll ins Bundesjagdgesetz

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit aber nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit aber nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist. Allerdings wird so eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten.


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Der DJV lehnt Vorstöße wie in Brandenburg und Südwestdeutschland ab, über Behörden bewaffnete Eingreiftrupps installieren zu wollen. "Wenn es um die Entnahme von Wölfen geht, muss immer der ortskundige Jäger erster Ansprechpartner sein, alles andere wäre ein inakzeptabler Eingriff ins Eigentumsrecht", so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder möchte, sollten Behörden eingreifen können.


Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung verpflichtet, einen gesellschaftlichen Konsens herzustellen zwischen Wolfsschutz, Sicherheit des Menschen und Erhalt der Artenvielfalt. "Wir nehmen die Politik beim Wort und erwarten, dass Konflikte offen benannt und auch gelöst werden", so Fischer. Die Zeit drängt: Im Herbst 2017 hatten Wölfe erstmals in Deutschland Deichschafe tödlich verletzt. Auch ausgewachsene Rinder haben Wölfe 2017 vermehrt getötet, die ökologisch hochwertige Grünlandwirtschaft wird stark beeinträchtigt.


Der DJV begrüßt es, dass laut Koalitionsvertrag der Schutzstatus des Wolfes überprüft werden soll, um „eine notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können“. Zudem soll ein Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickelt werden. Der DJV hat bereits mehrfach praktikable Lösungen, insbesondere im Umgang mit verhaltensauffälligen Tieren, angemahnt. Für den Dachverband der Jäger sind Wölfe bereits verhaltensauffällig, wenn sie tagsüber mehrfach in Siedlungsnähe auftauchen oder es verstärkt zu Nahkontakten kommt. Eine natürliche Scheu vor dem Menschen besitzt der Wolf nicht.

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