Wegen illegaler Preisabsprachen beim so genannten Wurstkartell hatte das Bundeskartellamt Strafzahlungen von insgesamt 338 Mio. Euro gegen 22 Wursthersteller verhängt. Das Unternehmen Rügenwalder hatte dagegen Einspruch erhoben und hat nun vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verloren.
Wie die Tagesschau meldet, müssen Rügenwalder und zwei Verantwortliche des Unternehmens nun insgesamt 5,5 Mio. Euro zahlen. Der Hersteller hatte zuletzt eine Verständigung mit der Generalsstaatsanwaltschaft gesucht. Das Urteil verändert die Höhe der ursprünglich verhängten Geldbuße aber nur wenig. Jedoch wurde der Tatzeitraum auf die Zeit ab 2006 beschränkt. Dies könnte Rügenwalder bei möglichen Schadenersatzforderungen des Lebensmittelhandels zugute kommen.
Neben Rügenwalder hatten ursprünglich auch noch Wiesenhof, Wiltmann und Heidemark gegen die Millionenbußen Einspruch eingelegt. Wiesenhof zog seine Klage jedoch bereits kurz vor Prozessbeginn zurück. Auch Heidemark sucht mit der Staatsanwaltschaft eine Einigung. Lediglich Wiltmann zeigt sich bislang fest entschlossen, das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen. Ein weiterer Verhandlungstag ist für Mittwoch anberaumt.