Erworbene Zahlungsansprüche können ab sofort in jedem Bundesland aktiviert und zur Auszahlung beantragt werden. Die bundesweite Handelbarkeit der Zahlungsansprüche und damit das größere Angebot dürfte den Preis eher dämpfen, schätzt der Bauernverband Schleswig-Holstein.
Nach den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform der Agrarpolitik nach dem Jahr 2020 könnten die Zahlungsansprüche durch die Mitgliedstaaten jedoch abgeschafft werden. In Deutschland wird voraussichtlich hiervon Gebrauch gemacht werden zugunsten einer Flächenprämie, prognostiziert der Bauernverband Schleswig-Holstein.
Die Auszahlung der Direktzahlungen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) erfolgt auf Grund von Zahlungsansprüchen, die den Landwirten im Jahr 2015 für jeden seinerzeit bewirtschafteten und beantragten Hektar Land zugeteilt wurden. Ein Zahlungsanspruch berechtigt bei Erfüllung bestimmter Anforderungen und Auflagen zu einer jährlichen Auszahlung für einen Hektar, die bundeseinheitlich für das Jahr 2019 voraussichtlich 175 € beträgt. Vor dem Jahr 2019 waren die Zahlungsansprüche in den einzelnen Bundesländern noch unterschiedlich hoch. Allerdings sind die 175 € lediglich die Basisprämie, hinzu kommen dann je nach Betrieb noch die Prämien fürs Greening, für Junglandwirte und für die ersten Hektare.